Widerruf von Kfz-Finanzierungen

21 Mai 2022

Widerruf von Kfz-Finanzierungen

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Widerruf von Kfz-Finanzierungen

Der Widerruf von Kfz-Finanzierungen steht auch juristischen Personen zu

Widerruf von Kfz-Finanzierungen – Zahlreiche Kfz-Finanzierungen sind in den vergangenen Jahren von deutschen und EU-Gerichten als nicht rechtskräftige in Bezug auf die Widerrufsbelehrungen abgeurteilt worden.

Im Fokus der Berichte zu diesem Thema stehen oftmals Privatpersonen, die ein Fahrzeug finanziert haben.

Jedoch umfasst der Begriff der “juristischen Person” weit mehr als nur private Kreditnehmer. Ebenfalls darin eingeschlossen sind Unternehmen, die Firmenfahrzeuge mittels einer Kfz-Finanzierung bezahlen.

Haben diese Unternehmen die gleichen Verträge unterschrieben, sind auch diese juristischen Personen vor dem Gesetz privaten Kreditnehmern gleichgestellt.

Besteht die Möglichkeit den Widerruf nachträglich geltend zu machen, haben auch Unternehmen die Möglichkeit von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Der nachträgliche Widerspruch macht den geschlossenen Vertrag nichtig

In der Kfz-Finanzierungen gilt es vor dem Widerruf einige Punkte zu beachten. Dazu gehört zum Beispiel die Konsequenzen dieser Entscheidung. Der Widerruf führt dazu, dass der Vertrag als nicht abgeschlossen gilt. Daraus ergeben sich sowohl Vor- als auch Nachteile für den Kreditnehmer. Die mit der Kreditsumme bezahlten Fahrzeuge müssen natürlich weiterhin bezahlt werden.

Hierüber sollten sich die handelnden juristischen Personen schon im Vorfeld Gedanken machen und zum Beispiel mit der Hausbank über eine Finanzierung des Fuhrparks sprechen oder die ausstehende Summe aller gezahlten Kreditraten mit der ursprünglichen Kaufsumme abgleichen. Ein Plan B ist somit sehr wichtig, damit die Fahrzeuge weiterhin wie gewohnt genutzt werden können.

Die Überprüfung der Verbraucherrechte ist in den Händen von Experten am besten aufgehoben

Versicherungsgesellschaften sind nicht in der Verpflichtung, die eigenen Fehler frei einräumen zu müssen. Sträubt sich eine Versicherung und möchte die geltenden Verbraucherrechte nicht anerkennen, ist es ratsam sich eine Expertenmeinung einzuholen. Unsere Fachanwälte, die sich mit Vertragsrecht befassen, bieten in diesem Punkt die beste Anlaufstelle.

Mit diesem Expertenwissen in der Hinterhand fällt es deutlich leichter sich nicht mit einer negativen Antwort von den Versicherungsgesellschaften abspeisen zu lassen. Diesen Weg zu beschreiten erleichtert es auch anderen Verbrauchern in den Verträgen von Kfz-Finanzierungen zukünftig keine nachteiligen Formulierungen mehr vorzufinden.

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