Sensationsurteil des BGH's am 26.06.2023:
Betroffene Eigentümer bekommen bis zu 15% des vollen Kaufpreises erstattet.

Entschädigung im Dieselskandal:
Von unseren spezialisierten Fachanwälten kostenlos und unverbindlich prüfen lassen und
fordern!

Konsequenzen des Urteils:

Bessere Erfolgsaussichten für Diesel-Kläger
Das neue BGH-Urteil vereinfacht die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher massiv. Denn zahlreiche Hersteller verbauten jahrelang temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen in ihren Diesel-Fahrzeugen sind illegal.

Thermofenster sind illegal
Bereits 2020 wurde vom EuGH und nun auch vom BGH am 26.06.2023 bestätigt, dass alle temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung illegal sind.

Höhe des Schadensersatzes?
Nun gibt es bis zu 15 % des vollen Kaufpreises zurück. (Bei Endverbrauchern vom Bruttokaufpreis. Bei Gewerbekunden vom Nettokaufpreis)

FAQ's

Mit wie viel Schadensersatz können Kläger und Klägerinnen rechnen?

Es gibt bis zu 15 % des vollen Kaufpreises zurück. (Bei Endverbrauchern vom Bruttokaufpreis. Bei Gewerbekunden vom Nettokaufpreis)

Was können Eigentümerinnen und Eigentümer von Diesel-Fahrzeugen tun, um ihre Ansprüche geltend zu machen?

Dieselfahrer können Ihre Ansprüche jetzt geltend machen und sich bis zu 15 % vom Kaufpreis zurückholen. Am besten bei Verbraucherrecht24.de durch unsere spezialisierten Anwälte kostenfrei prüfen, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist.

Sind alle Hersteller von diesem Urteil betroffen?

Fast alle deutschen Diesel Hersteller verwenden nach unserem Dafürhalten Abschalteinrichtungen. Die Verwendung einer temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung („Thermofenster“) ist unzulässig. Eine solche Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass die Fahrzeuge unter den Temperaturen eines NEFZ-Tests (20-30°C) mit optimaler Abgasreinigung funktionieren.

Außerhalb dieser Temperaturen wird die Abgasreinigung heruntergeregelt. In Deutschland erfolgen viele Fahrten bei Temperaturen bei unter 20°C. Der EuGH hat deutlich gemacht, dass eine solche Abschalteinrichtung nach seiner Ansicht unzulässig und illegal ist.

Hat das Urteil auch Konsequenzen auf neue Diesel-Fahrzeuge?

Solange Dieselhersteller auch bei neuen Dieselfahrzeugen temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen verbauen, hat das EuGH-Urteil auch verbraucherfreundliche Auswirkungen auch auf neue Diesel-Fahrzeuge.

Wie kommen Verbraucherinnen und Verbraucher am einfachsten zu ihrem Recht?

Verbraucher sollten die individuelle Betroffenheit kurzfristig prüfen lassen, da 10 Jahre nach dem Kauf des Dieselfahrzeugs die Höchstverjährung zu beachten ist. Idealerweise kontaktieren Verbraucher so schnell es geht einen spezialisierten Anwalt. Wir arbeiten mit spezialisierten Anwälten zusammen, die bei uns prüfen, ob ein Fahrzeug betroffen ist.

Ist es nicht viel zu teuer, gegen einen Automobilkonzern zu klagen?

Die Anwalts- und Gerichtskosten werden regelmäßig von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung abzüglich der möglichen Selbstbeteiligung übernommen. Unsere Kooperationsanwälte erledigen kostenlos die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung.

Was passiert mit Verbraucherinnen und Verbrauchern ohne Rechtsschutzversicherung? Können die nicht klagen?

Auch Verbraucher, die keine Rechtsschutzversicherung haben, können uns gerne ansprechen. Wir haben diverse Prozessfinanzierer. Bei gewonnenen Urteilen erhält der Prozessfinanzierer eine prozentuale Provision. Sollten Verbraucher keinen Schadensersatz zugesprochen bekommen, trägt der Prozessfinanzierer sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.

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  • Unzählige verbraucherfreundliche Urteile - von Landgerichten und Oberlandesgerichten

  • Schadensersatz bis zur Höhe des Kaufpreises vom Hersteller zurück erhalten

  • Auto behalten & Entschädigung bekommen ist ebenfalls möglich

  • Sittenwidrigen Schädigung durch Hersteller. Auto zurückgeben und neues erhalten

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Wie soll man als Geschädigter im Dieselskandal vorgehen?

Durch den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist nun klar: Die Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen darf nicht grundsätzlich abgeschaltet werden. Das bedeutet, dass fast alle Dieselfahrzeuge der größten Fahrzeughersteller vom Dieselskandal betroffen sind. Unsere Kanzlei prüft auch gerne für Sie, ob eine Dieselskandal Entschädigung in Betracht kommt.

Sie besitzen ein Dieselfahrzeug und sind möglicherweise Opfer des Dieselskandals geworden? Dann könnten Sie erhebliche Schadensersatzansprüche gegenüber den Fahrzeugherstellern geltend machen. Mittlerweile haben mehrere Landes- und Oberlandesgerichte Diesel-Urteile erlassen. Nun bekräftigt das EuGH-Urteil die Verbraucher zusätzlich. Um die Frist nicht zu versäumen und damit Ihre Ansprüche nicht verjähren sollten Sie jetzt handeln! Unsere Kanzlei prüft Ihren individuellen Fall und holt sich Ihr Geld zurück.

Sind unsere Mandanten Besitzer eines Diesels raten wir Ihnen grundsätzlich, Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasbetrug ("Dieselgate") von uns prüfen zu lassen. Verfügt auch Ihr Fahrzeug über eine illegale Abschalteinrichtung? Diese dient allein dem Zweck, die Überschreitung der zulässigen Abgaswerte zu verhindern. Das ist nicht zulässig und damit ein Betrug!

Sie können Ihre Ansprüche selbst dann geltend machen, wenn bereits eine Dieselnachrüstung oder ein Software-Update stattgefunden haben. Die Hersteller oder die Händler sind damit nicht aus dem Schneider. Zusätzlich raten wir von solchen Software-Updates grundsätzlich ab, da Folgeschäden an Ihrem Auto nicht auszuschließen sind. Es geht um Ihr Recht und um Ihr Geld, denn Besitzern von Dieselfahrzeugen drohen nicht nur enorme Wertverluste, sondern möglicherweise auch Fahrverbote. Grundsätzlich ist es auch möglich, dass Ihr Fahrzeug stillgelegt wird.

Welche Hersteller betrifft der Dieselskandal?

Alle großen Automobilhersteller sind vom Dieselskandal betroffen. Zumeist finden sich Geschädigte mit Fahrzeugen folgender Marken: VW Volkswagen, Audi, Porsche, Seat, Skoda und im Fiat Ducato. Dabei sind verschiedenen Motoren und unterschiedliche Baujahre mit einer unzulässige Abschalteinrichtungen ausgerüstet und damit Teil des Dieselskandals. Mittlerweile ist auch bestätigt, dass auch bei zahlreichen Wohnmobilen – darunter solche der Marke Fiat – betrogen wurde. In allen Fällen macht eine Prüfung Ihres individuellen Falls durch unsere spezialisierten Fachanwälte Sinn, um Ihnen im Dieselskandal Entschädigungen überhaupt erst zusprechen zu können. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung!

Es ist völlig egal, ob sie einen Neuwagen, einen Gebrauchtwagen, ein Leasing-Fahrzeug oder gar eine Flotte besitzen: Ein Schadensersatz ist bei all diesen Konstellationen möglich. Unsere Kanzlei prüft kostenlos und ohne Risiko Ihre Schadensersatzansprüche und berechnet Ihre Entschädigung bereits im Voraus.

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