Entschädigung im Dieselskandal:
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fordern!
Konsequenzen des Urteils:
Bessere Erfolgsaussichten für Diesel-Kläger
Das neue EuGH-Urteil vereinfacht die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher massiv. Denn zahlreiche Hersteller verbauten jahrelang temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen in ihren Diesel-Fahrzeugen.
Thermofenster sind illegal
Bereits 2020 wurde vom EuGH entschieden, dass eine Abschalteinrichtung nur dann erlaubt ist, wenn der Motor ansonsten unmittelbare Schäden erleidet oder wichtige Funktionen wie die Lenkung ausfallen würden. Auf das Thermofenster trifft diese Bedingung jedoch nicht zu.
Voller Kaufpreis erstattet?
Bisher wurde die Nutzungsentschädigung auf Kilometerbasis berechnet. Nun gibt es möglicherweise weitaus höhere Entschädigungen für Mandanten bei Klagen: Unter Umständen den vollen Kaufpreis!
FAQ's
Dieselfahrer können Ihre Ansprüche jetzt geltend machen und sich den vollen Kaufpreis zurückholen. Am besten bei Verbraucherrecht24.de durch unsere spezialisierten Anwälte kostenfrei prüfen, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist.
Kurz und knapp. Hier geht es um den vollen Kaufpreis, je nachdem, wie die deutschen Gerichte entscheiden, und zwar für alle betroffenen Diesel, die nicht älter als zehn Jahre sind. Der EuGH hat klargemacht, dass die „Nutzungen“ nicht mehr nach der Rechtsprechung des BGH in Abzug zu bringen sind. Der EUGH hofft auf die abschreckende Wirkung auf die Dieselhersteller, damit so etwas nicht wieder passiert.
Der Europäische Gerichtshof argumentiert, dass ein Abzug der Nutzungen nicht mit dem Europarecht vereinbar ist.
Die Hürden für erfolgreiche Klagen der Verbraucher wurden durch die EuGH-Rechtsprechung gesenkt. Der Anspruch gilt auch dann, wenn Vorsatz und Sittenwidrigkeit des Dieselherstellers nicht nachzuweisen sind. Damit widerspricht der EuGH der bisherigen Rechtsprechung des BGH deutlich.
Zahlreiche Gerichte der unteren Instanzen setzten vor diesem Hintergrund Diesel-Verfahren aus, um auf den EuGH zu warten. Nun ist davon auszugehen, dass sich die Rechtsprechung in Deutschland an den Maßgaben des EuGH orientiert.
Fast alle deutschen Diesel Hersteller verwenden nach unserem Dafürhalten Abschalteinrichtungen. Die Verwendung einer temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung („Thermofenster“) ist unzulässig. Eine solche Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass die Fahrzeuge unter den Temperaturen eines NEFZ-Tests (20-30°C) mit optimaler Abgasreinigung funktionieren.
Außerhalb dieser Temperaturen wird die Abgasreinigung heruntergeregelt. In Deutschland erfolgen viele Fahrten bei Temperaturen bei unter 20°C. Der EuGH hat deutlich gemacht, dass eine solche Abschalteinrichtung nach seiner Ansicht unzulässig und illegal ist.
Zahlreiche deutsche Gerichte haben Verfahren von Dieselklägern ausgesetzt, da auf die EuGH.Entscheidung gewartet wurde. Wir gehen davon aus, dass sich die deutsche Rechtsprechung bei Ihrer Entscheidungsfindung an der Rechtsprechung des EuGH orientiert. Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung des EuGH 1:1 umgesetzt wird oder deutsche Gerichte hier trotz der Vorgaben wegen der richterlichen Unabhängigkeit anders entscheiden. Solche Entscheidungen werden dann in den Instanzen hoffentlich im Sinne des EuGH korrigiert.
Solange Dieselhersteller auch bei neuen Dieselfahrzeugen temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen verbauen, hat das EuGH-Urteil auch verbraucherfreundliche Auswirkungen auch auf neue Diesel-Fahrzeuge.
Die Kosten für Rückabwicklungen bei Dieselfahrzeugen steigen für die Diesel Hersteller massiv wegen des Wegfalls des Abzugs der Nutzung. Wird keine Nutzung mehr abgezogen, steigen bei einem erfolgreichen Verfahren die Schadensersatzsummen, und zwar bis zur Höhe des vollen Kaufpreises.
Verbraucher sollten die individuelle Betroffenheit kurzfristig prüfen lassen, da 10 Jahre nach dem Kauf des Dieselfahrzeugs die Höchstverjährung zu beachten ist. Idealerweise kontaktieren Verbraucher so schnell es geht einen spezialisierten Anwalt. Wir arbeiten mit spezialisierten Anwälten zusammen, die bei uns prüfen, ob ein Fahrzeug betroffen ist.
Die Anwalts- und Gerichtskosten werden regelmäßig von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung abzüglich der möglichen Selbstbeteiligung übernommen. Unsere Kooperationsanwälte erledigen kostenlos die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung.
Auch Verbraucher, die keine Rechtsschutzversicherung haben, können uns gerne ansprechen. Wir haben diverse Prozessfinanzierer. Bei gewonnenen Urteilen erhält der Prozessfinanzierer eine prozentuale Provision. Sollten Verbraucher keinen Schadensersatz zugesprochen bekommen, trägt der Prozessfinanzierer sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
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Unzählige verbraucherfreundliche Urteile - von Landgerichten und Oberlandesgerichten
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Schadensersatz bis zur Höhe des Kaufpreises vom Hersteller zurück erhalten
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Auto behalten & Entschädigung bekommen ist ebenfalls möglich
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Sittenwidrigen Schädigung durch Hersteller. Auto zurückgeben und neues erhalten
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Wie soll man als Geschädigter im Dieselskandal vorgehen?
Durch den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist nun klar: Die Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen darf nicht grundsätzlich abgeschaltet werden. Das bedeutet, dass fast alle Dieselfahrzeuge der größten Fahrzeughersteller vom Dieselskandal betroffen sind. Unsere Kanzlei prüft auch gerne für Sie, ob eine Dieselskandal Entschädigung in Betracht kommt.
Sie besitzen ein Dieselfahrzeug und sind möglicherweise Opfer des Dieselskandals geworden? Dann könnten Sie erhebliche Schadensersatzansprüche gegenüber den Fahrzeugherstellern geltend machen. Mittlerweile haben mehrere Landes- und Oberlandesgerichte Diesel-Urteile erlassen. Nun bekräftigt das EuGH-Urteil die Verbraucher zusätzlich. Um die Frist nicht zu versäumen und damit Ihre Ansprüche nicht verjähren sollten Sie jetzt handeln! Unsere Kanzlei prüft Ihren individuellen Fall und holt sich Ihr Geld zurück.
Sind unsere Mandanten Besitzer eines Diesels raten wir Ihnen grundsätzlich, Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasbetrug ("Dieselgate") von uns prüfen zu lassen. Verfügt auch Ihr Fahrzeug über eine illegale Abschalteinrichtung? Diese dient allein dem Zweck, die Überschreitung der zulässigen Abgaswerte zu verhindern. Das ist nicht zulässig und damit ein Betrug!
Sie können Ihre Ansprüche selbst dann geltend machen, wenn bereits eine Dieselnachrüstung oder ein Software-Update stattgefunden haben. Die Hersteller oder die Händler sind damit nicht aus dem Schneider. Zusätzlich raten wir von solchen Software-Updates grundsätzlich ab, da Folgeschäden an Ihrem Auto nicht auszuschließen sind. Es geht um Ihr Recht und um Ihr Geld, denn Besitzern von Dieselfahrzeugen drohen nicht nur enorme Wertverluste, sondern möglicherweise auch Fahrverbote. Grundsätzlich ist es auch möglich, dass Ihr Fahrzeug stillgelegt wird.
Welche Hersteller betrifft der Dieselskandal?
Alle großen Automobilhersteller sind vom Dieselskandal betroffen. Zumeist finden sich Geschädigte mit Fahrzeugen folgender Marken: VW Volkswagen, Audi, Porsche, Seat, Skoda und im Fiat Ducato. Dabei sind verschiedenen Motoren und unterschiedliche Baujahre mit einer unzulässige Abschalteinrichtungen ausgerüstet und damit Teil des Dieselskandals. Mittlerweile ist auch bestätigt, dass auch bei zahlreichen Wohnmobilen – darunter solche der Marke Fiat – betrogen wurde. In allen Fällen macht eine Prüfung Ihres individuellen Falls durch unsere spezialisierten Fachanwälte Sinn, um Ihnen im Dieselskandal Entschädigungen überhaupt erst zusprechen zu können. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung!
Es ist völlig egal, ob sie einen Neuwagen, einen Gebrauchtwagen, ein Leasing-Fahrzeug oder gar eine Flotte besitzen: Ein Schadensersatz ist bei all diesen Konstellationen möglich. Unsere Kanzlei prüft kostenlos und ohne Risiko Ihre Schadensersatzansprüche und berechnet Ihre Entschädigung bereits im Voraus.
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