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*Wir garantieren Ihnen die Erstattung des von Ihnen gezahlten anwaltlichen Beratungshonorars zu 100%, wenn die durch uns vermittelte Anwaltskanzlei Ihnen keinen Kita- oder Betreuungsplatz hat verschaffen können. Dies vorausgesetzt, dass Ihnen kein rechtmäßig zustehender Betreuungsplatz seitens der zuständigen Behörde angeboten wird und auch durch ein verwaltungsgerichtliches Verfahren nicht erstritten werden konnte, ohne dass Umstände bekannt werden, wonach die Nichterlangung des Betreuungsplatzes auf eine Obliegenheitsverletzung oder Verschulden Ihrerseits zurückgeht.

Wir sichern in 4 einfachen Schritten Ihren Kita-Platz

Schritt 1

Der erste Schritt auf dem Weg zum Kita-Platz oder Kindergartenplatz für Ihr Kind ist die Beantragung des Platzes bei der Gemeinde oder direkt bei der Wunschkita

Schritt 2

Eine häufige Reaktion der Gemeinden oder Kitas auf den Antrag ist eine Absage oder die Aufnahme auf die Warteliste

Schritt 3

Erhalten Sie bis spätestens sechs Wochen vor dem Termin, für den Sie Bedarf angemeldet haben, keine Zuweisung eines Betreuungsplatzes, klagen wir einen Kita-Platz für Sie ein.

Schritt 4

Ihr zuständiger Landkreis muss Ihnen bei erfolgreicher Klage innerhalb von zwei Wochen einen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen. Falls dies nicht geschieht, unterstützen wir Sie auch in der Geltendmachung von Verdienstausfall und Schadensersatz.

Der gesetzlich verankerte Anspruch auf einen Platz in der Kindertagesstätte gilt uneingeschränkt für alle Familien. Trotzdem zeigt sich besonders in Großstädten, dass die Realität oft eine andere ist:

Lange Wartezeiten, Absagen und bürokratische Hürden stellen für viele Eltern eine erhebliche Belastung dar. Dennoch gibt es wirksame Maßnahmen, mit denen Sie Ihren Anspruch auf einen Kitaplatz durchsetzen und die Dauer Ihrer Suche erheblich verkürzen können. Die Inanspruchnahme rechtlicher Unterstützung spielt dabei eine zentrale Rolle, um die bestehenden Möglichkeiten voll auszuschöpfen und den Prozess effektiv zu gestalten.

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Bekannt aus:

Bedarf an einem Betreuungsplatz

 

Die Frage nach dem optimalen Zeitpunkt für die Kita-Anmeldung stellt sich für frischgebackene Eltern oft unmittelbar nach der Geburt. Die Entscheidung, wie Ihr Nachwuchs in den ersten Lebensjahren betreut werden soll, liegt ganz bei Ihnen, bis es Zeit für die Schule wird. Allerdings ist der ideale Moment für die Registrierung in einer Betreuungseinrichtung nicht pauschal zu bestimmen, da er stark von individuellen Gegebenheiten, lokalen Bedingungen und den jeweiligen Einrichtungen abhängt.

Seit dem 1. August 2013 haben Kinder in Deutschland ab dem ersten Lebensjahr gesetzlich einen Anspruch auf Betreuung, sei es in einer Kita, durch eine Tagespflegeperson oder eine andere Betreuungsform. Für Eltern, die aus beruflichen oder privaten Gründen frühzeitig Betreuung für ihr Kind sicherstellen möchten, ist es ratsam, sich frühzeitig nach Betreuungsmöglichkeiten umzuschauen – eventuell sogar schon während der Schwangerschaft. Frühzeitig zu handeln ist hier ganz besonders ratsam, da, abhängig vom Wohnort, die Wartelisten für einen Kita-Platz lang sein können und eine Anmeldung unter Umständen schon vor der Geburt des Kindes möglich ist. Während in ländlichen Regionen die Suche nach einem Betreuungsplatz möglicherweise weniger dringlich ist, weil genug Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, kann in Städten eine frühzeitige Anmeldung erheblich die Chancen auf einen Platz verbessern.

Enormer Mangel an Kita-Plätzen

 

Die Kinderbetreuungslücke in Deutschland wird immer drängender: Aktuelle Daten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeigen, dass fast die Hälfte aller Eltern von unter Dreijährigen einen Kita-Platz suchen, doch nur 35% dieser Kinder haben derzeit Zugang zu einer Betreuungseinrichtung.

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Quelle: Fehlende Kita-Plätze zur Erfüllung des Elternwunsches - Bertelsmann Stiftung

Laut einer Analyse der Bertelsmann Stiftung fehlen über 400.000 Kita-Plätze.

Trotz wachsendem Bedarf und rechtlichem Anspruch auf Kinderbetreuung bleibt der Ausbau neuer Kapazitäten und die Ausbildung qualifizierter Fachkräfte hinterher.

Wie melde ich mein Kind an?

 

Die Prozedur, Ihr Kind für einen Kindergartenplatz anzumelden, variiert je nach Standort und der spezifischen Einrichtung. Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen und Anforderungen, etwa bezüglich der Möglichkeiten einer Bedarfsmeldung und der Handhabung von Wartelisten.

In Deutschland besuchen über 3,9 Millionen Kinder eine Kita. Für die Anmeldung in einem kommunalen oder städtischen Kindergarten ist in der Regel das Jugendamt der erste Ansprechpartner. Dort bekommen Sie eine Übersicht über die verfügbaren Kindergärten in Ihrer Nähe sowie die erforderlichen Formulare. In diesen Formularen werden Informationen wie Arbeitszeiten der Eltern, die präferierte Betreuungszeit und die ausgewählte Einrichtung festgehalten. Es besteht zudem die Möglichkeit, alternative Optionen anzugeben, falls in der bevorzugten Kita kein Platz verfügbar ist. Die Anmeldung kann alternativ auch direkt bei der gewünschten Kita erfolgen.

Bei der Anmeldung in einer privaten oder kirchlichen Kita empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit der Leitung oder dem Betreiber der Einrichtung aufzunehmen, die Ihnen die notwendigen Unterlagen für die Anmeldung zur Verfügung stellen. Dies kann telefonisch geschehen oder durch einen persönlichen Besuch während der Öffnungszeiten. Oft bieten solche Einrichtungen auch Informationsabende an, um interessierten Eltern die Möglichkeit zu geben, mehr über die Kita und das Betreuungsangebot zu erfahren.

Antrag aufgrund von besonderen Umständen oder Dringlichkeit

 

Falls Sie aus beruflichen, wirtschaftlichen, familiären oder gesundheitlichen Gründen dringend einen Platz für Ihr Kind im Kindergarten benötigen, könnte ein Antrag auf Dringlichkeit oder ein Härtefallantrag die Lösung sein. Eine Möglichkeit besteht darin, bei Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung der Dringlichkeit zu erwirken, die besagt, dass Ihre Arbeitsleistung unentbehrlich ist, sei es durch variable Einsatzorte oder Tätigkeiten fernab Ihres Wohnsitzes. Solche Umstände können die Notwendigkeit einer Kinderbetreuung verstärken.

Darüber hinaus ist es möglich, einen Härtefallantrag zu stellen, falls Sie oder ein anderes elterliches Sorgerecht tragendes Familienmitglied eine physische Beeinträchtigung aufweist, Ihr Kind spezielle Förderung aufgrund von Verhaltens-, Sprach- oder Bewegungsbesonderheiten benötigt oder die Betreuung von Geschwistern in derselben Kita erforderlich macht. Für diese Anliegen ist das Jugendamt Ihre zuständige Anlaufstelle.

Eltern sollten zeitnah handeln, um den gesetzlich festgelegten Anspruch zu nutzen

  • Die Bedürfnisse Ihres Kindes sollten gleichrangig mit denen anderer Kinder behandelt werden. Aus diesem Grund stellt die Gesetzgebung sicher, dass Eltern ein gesetzliches Anrecht auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind ab dem ersten Lebensjahr haben.
  • In der Realität gestaltet sich die Situation jedoch oft schwieriger. Umfangreiche bürokratische Hürden und Detailfragen des Verwaltungsrechts erschweren Eltern den Zugang zu Betreuungsplätzen.
  • Unser Ratgeber erläutert, wie Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz geltend machen können, welche Aspekte dabei zu beachten sind und wie wir Ihnen dabei helfen können.

Der gewünschte Kitaplatz ist nicht verfügbar – wie geht es weiter?

 

Sollte die Zuweisung eines Kitaplatzes nicht unmittelbar erfolgen, ist es ratsam, zügig zu handeln und weitere Optionen in Erwägung zu ziehen: Informieren Sie sich bei anderen Einrichtungen in der Umgebung, suchen Sie auch das Jugendamt auf und schildern Sie ausführlich Ihre Lage. Insbesondere sollten Sie darauf hinweisen, falls Ihr Arbeitsplatz oder Ihre Existenz bedroht ist. Erfragen Sie in den Kitas explizit nach Ausnahmeregelungen wie zum Beispiel Überbelegungsplätzen.

Alternative Betreuungsmöglichkeiten

Es existieren zusätzlich alternative Formen der Kinderbetreuung, die von den Eltern eigenständig organisiert werden müssen. Diese Varianten sind äußerst vielfältig und abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, wie lokale Verfügbarkeiten, Kosten und vielen weiteren Gegebenheiten.

  • Tagesmutter oder Tagesvater
  • Nanny bzw. Haushälterin
  • Au-Pairs
  • Babysitter
  • Patenoma oder Patenopa
  • Elterninitiativen

Wie klage ich einen Kitaplatz ein?

 

In Deutschland gilt der Rechtsanspruch von Kindern auf Erziehung, Bildung, Versorgung und Betreuung  typischerweise vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung und umfasst eine Betreuungszeit von sechs Stunden pro Tag oder dreißig Stunden pro Woche. Jedoch bedeutet dieser Anspruch nicht automatisch, dass jedes Kind einen Betreuungsplatz erhält, insbesondere angesichts der überlasteten Einrichtungen und des allgemeinen Mangels an Kitaplätzen in Deutschland. Im Falle einer erfolglosen Suche nach einem Kindergartenplatz liegt es daher in der Verantwortung der Eltern, den Rechtsanspruch für ihr Kind durchzusetzen.

Zunächst sollten alternative Optionen in Betracht gezogen werden. Ist beispielsweise eine andere Kita, vielleicht in einem benachbarten Ort, eine Möglichkeit? Oder könnte eine Tagesmutter die Betreuung des Kindes übernehmen? Denn erst wenn Eltern nachweisen können, dass sie trotz intensiver Bemühungen keinen Betreuungsplatz finden konnten, kann rechtlich gegen die fehlende Betreuungsmöglichkeit Ihres Kindes vorgegangen werden.

Zuerst sollten Sie einen formellen Antrag bei Ihrer lokalen Gemeinde oder Stadtverwaltung (Jugendamt) einreichen, idealerweise wenden Sie sich auch direkt an Ihre Wunscheinrichtungen, um einen Platz für die Kinderbetreuung zu beantragen.

Stellen Sie sicher, dass Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten.

Dann tritt leider oft der Fall ein, dass Sie eine Absage von dem Jugendamt ggf. über die Online-Plattform oder der Kita selbst erhalten. In vielen Fällen wird man dann auf eine Warteliste gesetzt.

Verbraucherrecht24.de steht als Partner an Ihrer Seite, bietet Unterstützung und berät zu weiteren Schritten, um die Chancen auf einen Kinderbetreuungsplatz zu verbessern.

Erhalten Sie keine Zuweisung eines Betreuungsplatzes,
helfen wir Ihnen dabei einen Betreuungsplatz für Ihr Kind durchzusetzen.
Hierfür reichen wir Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht ein und beantragen eine einstweilige Anordnung. 

Bei einem positiven Ausgang wird die Stadt verpflichtet, Ihnen einen Platz zur Betreuung Ihres Kindes bereitzustellen.

In der Regel erhalten Sie über diesen Weg einen Betreuungsplatz für Ihr Kind. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, besteht die Möglichkeit, eine Klage auf Schadenersatz, beispielsweise für entgangenen Verdienst, eingereicht wird.

Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne!*

 

*Bitte beachten Sie, dass eine solche Klage auf Schadensersatz nicht in dem Festpreis von € 590,00 enthalten ist, sondern hierfür separate Kosten entstehen.

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Verbraucherrecht24.de. Mehr Infos anzeigen.

Häufig gestellte Fragen

Kinder spielen - Kitaplatz Kindergartenplatz einklagen unkompliziert und seriös bei Verbraucherrecht24.de
Wieso kostet die Klage 590€ und kommen weitere Kosten hinzu?

Unser Ziel ist es, jedem eine transparente und finanziell zugängliche Lösung anzubieten. Der Pauschalpreis für die Unterstützung bei einer Klage um einen Kitaplatz oder Kindergartenplatz beträgt 590,00 Euro. Sollte die Klage vor dem Verwaltungsgericht erfolglos bleiben, erstatten wir Ihnen die Kosten vollständig zurück. Aus diesem Grund ist die Beauftragung durch Sie absolut risikofrei.*

*Wir garantieren Ihnen die Erstattung des von Ihnen gezahlten anwaltlichen Beratungshonorars zu 100%, wenn die durch uns vermittelte Anwaltskanzlei Ihnen keinen Kita- oder Betreuungsplatz hat verschaffen können. Dies vorausgesetzt, dass Ihnen kein rechtmäßig zustehender Betreuungsplatz seitens der zuständigen Behörde angeboten wird und auch durch ein verwaltungsgerichtliches Verfahren nicht erstritten werden konnte, ohne dass Umstände bekannt werden, wonach die Nichterlangung des Betreuungsplatzes auf eine Obliegenheitsverpflichtung oder Verschulden Ihrerseits zurückgeht.

Wir bieten zudem die Möglichkeit, die Abrechnung direkt über Ihre Rechtsschutzversicherung vorzunehmen, falls Sie über eine solche verfügen. Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt, entfällt die Erhebung des Festpreises von € 590,00 Ihnen gegenüber. 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wie ist das mit den Kosten, wenn ich über eine Rechtschutzversicherung verfüge?

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir gerne die Anfrage zur Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung und wickeln die Abrechnung direkt mit ihr ab, ohne dass für Sie zusätzliche Kosten entstehen. Ein Erfolgshonorar von 590 € wird in diesem Fall nicht erhoben. 

Gilt der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung auch in der Elternzeit?

Ja, der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ist tatsächlich unabhängig von beruflichen oder anderen persönlichen Umständen. Juristisch betrachtet, richtet sich der Rechtsanspruch direkt an das Kind und nicht an die Eltern.

Obwohl Sie als Eltern diesen Anspruch im Namen Ihres Kindes geltend machen, hat Ihre berufliche Situation keinen Einfluss auf diesen Anspruch. Es ist demnach irrelevant, ob Sie sich in Elternzeit befinden, arbeitssuchend sind oder einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Der Rechtsanspruch besteht fortwährend und zielt darauf ab, das Wohl des Kindes zu sichern, indem ihm der Zugang zu frühkindlicher Bildung und Betreuung gewährt wird.

Was passiert, wenn ich die Anmeldefrist verpasst habe?

Sie können jederzeit einen Betreuungsplatz beantragen. Sollten Sie keinen Platz zugewiesen bekommen, zögern Sie nicht, sich unverbindlich bei uns zu erkundigen. Wir stehen bereit, um Ihnen bei Ihrer Suche nach einem Kitaplatz in der Nähe behilflich zu sein.

Welche rechtlichen Optionen stehen mir zur Verfügung, wenn mein Kind trotz bestehenden Rechtsanspruchs keinen Kitaplatz oder Kindergartenplatz erhält?

Verbraucherrecht24.de steht Ihnen zur Seite, selbst dann, wenn trotz unserer Klage wegen Engpässen bei fehlenden Betreuungsplätzen kein Kitaplatz oder Kindergartenplatz zugewiesen werden kann.

Unsere rechtliche Unterstützung kann Ihre Position auf der Warteliste verbessern und die Chancen erhöhen, dass Ihr Kind schneller einen Platz erhält sobald die Ressourcen der Kitaplätze diese zulassen. Zudem ermöglichen wir Ihnen, Schadensersatz vom Staat zu fordern, wenn Sie wegen fehlender Betreuungsmöglichkeiten nicht arbeiten können oder Ihre Elternzeit unfreiwillig verlängern müssen.* Diese Maßnahmen setzen voraus, dass Sie alle erforderlichen rechtlichen Schritte, einschließlich einer verwaltungsrechtlichen Klage, durchlaufen haben, um Ihren Anspruch geltend zu machen.

*Bitte beachten Sie, dass eine solche Klage auf Schadensersatz nicht in dem Festpreis von € 590,00 enthalten ist, sondern hierfür separate Kosten entstehen.

Was passiert, wenn wir die Klage gewonnen haben?

Nach einem erfolgreichen Klageverfahren um einen Betreuungsplatz wird der Stadt üblicherweise eine Frist eingeräumt, um einen Betreuungsplatz für Ihr Kind bereitzustellen. In größeren Städten, wo das Angebot an Betreuungsplätzen umfangreicher ist, steigt die Chance, dass Ihrem Kind ein Platz zugewiesen wird.

Sollte dennoch kein Betreuungsplatz verfügbar sein, verdeutlicht Ihre gewonnene Klage gegenüber der Gemeinde oder Stadt und dem Landkreis Ihre Entschlossenheit. Dies kann dazu führen, dass Sie auf der Warteliste vorrücken. Weiter besteht die Möglichkeit, eine Schadenersatzklage gegen den Staat einzuleiten. Ein solcher Schritt kann unternommen werden, um beispielsweise einen Verdienstausfall geltend zu machen, der durch die nicht mögliche Vollzeitarbeit entstanden ist. Nach einem Erfolg in diesem Verfahren wird der Landkreis finanziell belastet, da der Staat verpflichtet ist, Ihnen monatliche Zahlungen zu leisten. Diese finanzielle Verpflichtung motiviert in der Regel die zuständigen Behörden, einen Kinderbetreuungsplatz für Ihr Kind schneller bereitzustellen.*

*Bitte beachten Sie, dass eine solche Klage auf Schadensersatz nicht in dem Festpreis von € 590,00 enthalten ist, sondern hierfür separate Kosten entstehen.

Was sind die Vorteile einer spezialisierten Rechtsberatung bei Verbraucherrecht24.de?

Wenn Sie Ihr Anrecht auf einen Kitaplatz oder einen Kindergartenplatz geltend machen möchten, sind wir die richtige Anlaufstelle für Sie. Unsere spezialisierte Beratung konzentriert sich darauf, Ihnen einen Kitaplatz in der Nähe zu sichern, indem wir gezielt auf Ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz eingehen. Wir bieten nicht nur eine für Sie angepasste Beratung, sondern auch eine individuelle Problemlösung, die präzise auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unsere bundesweite, schnelle und effiziente Reaktion auf Ihre Anfragen sowie unsere transparente und faire Kostenstruktur basieren auf einem festen Beratungshonorar. Kontaktieren Sie uns kostenlos und unvebindlich, um mehr über das Einklagen eines Kitaplatzes zu erfahren und wie wir Ihnen dabei helfen können, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Wir verstehen die Dringlichkeit, die mit der Suche nach einem Kitaplatz verbunden ist, und setzen uns dafür ein, dass Ihr Kind die Betreuung erhält, die es benötigt.

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