Holen Sie sich Ihr : Jetzt Ihren Lebensversicherungs - Widerruf prüfen und von unseren Fachanwälten durchführen lassen.

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Verbraucherrecht24.de. Mehr Infos anzeigen.
  • Verbraucherfreundliche Urteile – Fast alle Lebensversicherungsverträge betroffen

  • Oft 50% mehr Geld als Ihnen von der Versicherung angeboten wird

  • Auch für gekündigte & bereits ausgelaufene Verträge ist ein Widerruf möglich

  • Kostenlose & unverbindliche Prüfung durch unsere spezialisierten Fachanwälte

Kostenfreier Online-Check

Prüfen Sie gleich hier Ihren Anspruch. Schnell, kostenlos und unverbindlich.

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Nie ist es leichter gewesen Recht zu bekommen!

  • Unabhängig und Neutral

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  • Kostenlose und unverbindliche Prüfung

  • Schnell und einfach

  • Kein finanzielles Risiko

  • Ihr Geld schnell auf Ihrem Konto

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem bahnbrechenden Urteil entschieden: Viele Renten- oder Lebensversicherungen enthalten gravierende Fehler, die zu erheblichen Nachteilen für die Verbraucher führen. Damit werden die Versicherer gezwungen für Ihre Fehler zu zahlen!

  • Über 10.000 Euro können auch rückwirkend noch erstritten werden!
  • Von 1994 bis 2007: Fehler in millionenfacher Ausführung – womöglich auch in Ihren Vertrag
  • Betroffen sind fast alle Versicherer: Ob Allianz, AachenMünchener, Debeka, Ergo, Generali, HUK-Coburg und viele mehr

Halten auch Sie die Erträge Ihrer Renten- und Lebensversicherung für zu niedrig?

Holen Sie sich durch Widerruf, Widerspruch, Anfechtung oder Kündigung die Gewinne, die Ihnen zustehen

Unsere Fachanwälte verfügen über mehrjährige Erfahrung im Erstreiten von Ansprüchen. Für mittlerweile tausende Mandanten konnten wir zustehendes Geld erstreiten. Vertrauen Sie daher unseren Spezialisten und lassen Sie Ihre Renten- und Lebensversicherung kostenlos prüfen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt, das auch Sie nutzen sollten:

Alle zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossenen Renten- und Lebensversicherungen können dann rückabgewickelt werden, wenn keine korrekte Belehrung über das Widerspruchsrecht erteilt wurde.

In diesem Zeitraum wurden Millionen Verträge abgeschlossen, die alle diesen Fehler enthalten und damit eine Rückabwicklung ermöglichen. Über diese Gegebenheit hat auch bereits die Verbraucherzentrale informiert.

Ihre Versicherung ist bereits gekündigt oder ausgezahlt worden? Das stellt kein Problem dar, denn Ihre Ansprüche können auch noch nachträglich geltend gemacht werden, selbst wenn Ihre Versicherung derzeit nicht einmal mehr läuft. Auch wenn die Kündigung oder vertragsgemäße Auszahlung Jahre zurück liegt, können unsere spezialisierten Fachanwälte Ihre Ansprüche noch geltend machen.

Mit welcher Rückerstattung kann ich rechnen?

Sollte der Widerspruch erfolgreich sein, können Sie mit sämtlichen eingezahlten Beiträgen rechnen. Hiervon ist lediglich der Risikoschutz der Versicherung zu berücksichtigen, der in der Regel mit wenigen Hundert Euro zu Buche schlägt. Zusätzlich erhalten Sie obendrauf den sogenannten Nutzungsersatz – also eine besondere Form des Wertersatzes, der den Wertverlust ausgleichen soll. Dieser berechnet sich nach dem erwirtschafteten Erfolg der Versicherung während der jeweiligen Laufzeit.

Da es sich hierbei häufig um große Summen handelt, sollten Sie sofort handeln und eine kostenlose und unverbindliche Prüfung durch unsere spezialisierten Fachanwälte anfordern!

Was trifft auf Sie zu?

  1. Kündigung Ihrer Versicherung mit Verlusten erfolgt.
  2. Sie wollen Ihre Versicherung ohne Verluste kündigen.
  3. Auszahlung Ihrer Versicherung mit schlechtem Ertrag erfolgt.
  4. Anspruch jetzt von spezialisierten Fachanwälten kostenlos checken lassen!

 

Laut Experten sind etwa die Hälfte bis Dreiviertel der zwischen den Jahren 1994 und 2007 abgeschlossenen Renten- und Lebensversicherungen in Ihrer Widerspruchsbelehrung fehlerhaft. Damit haben Millionen Versicherungsnehmer einen Anspruch auf erhebliche Summen.

Jetzt in der aktuellen Nullzinsphase hohe Gewinne einstreichen!

Wir wissen aus unserem Arbeitsalltag: Fast alle Versicherungsnehmer stellen fest, dass die prognostizierten Renditen und die versprochenen Auszahlungen aufgrund der langjährigen „Nullzinsphase“ immer geringer werden. Da Versicherer verpflichtet sind, eingezahlte Beiträge überwiegend sicher anzulegen, kommen oftmals nur Staatsanleihen in Betracht. Das Problem hierbei ist: Die Rendite diese Anleihen geht gegen Null. Es ist somit kaum möglich Erträge für die Versicherung zu erwirtschaften. Da Sie beim Abschluss einer Renten- und Lebensversicherung jedoch mit Erträgen rechnen, sollte dieser Umstand nicht Ihr Problem sein. Widersprechen oder Widerrufen Sie Ihre Renten- und Lebensversicherung und holen Sie sich die Erträge, die Ihnen zustehen.

Eine Prüfung durch unsere spezialisierten Fachanwälte ist immer von Vorteil, denn unsere Mandanten erhalten in den meisten Fällen über 30% mehr Geld, als bei einer “regulären” Kündigung. Deshalb: Lassen Sie Ihre Renten- und Lebensversicherung kostenlos von uns prüfen und verzichten Sie nicht auf das, was Ihnen zusteht!

Was kostet mich die Überprüfung zum Lebensversicherung Widerruf?

Unsere spezialisierten Fachanwälte bieten die Vorprüfung unkompliziert und völlig kostenlos für Sie an.

Bereits 3 Werktage, nachdem Sie die notwendigen Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie eine erste Auswertung und wissen:

  • Ob Ihr Vertrag fehlerhafte Widerspruchsbelehrung enthält
  • Ob Ihr Vertrag bereit für einen erfolgreichen Widerspruch ist
  • Ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt
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