Der Widerruf der Lebensversicherung kann auch Angehörige entlasten
Widerruf Lebensversicherung für Angehörige – Etliche Menschen sind sehr viel früher auf Hilfe und Betreuung angewiesen als es eigentlich der eigenen Lebensplanung entsprechen würde.
In diesem Punkt können auch nahe Angehörige wie Ehepartner oder Kinder Kosten für die Pflege erwarten.
Die Lebensversicherung hat sich in diesem Punkt für viele Versicherungsnehmer zu einem Minusgeschäft entwickelt.
Ändern sich die Einkommensverhältnisse durch den früheren Eintritt in die Rente, können die Kosten für die Lebensversicherung eine zusätzliche Belastung darstellen.
Um dieser Belastung zu entkommen, bieten einige Versicherungen die Kündigung, den Rückkauf oder das Ruhen der Versicherung an.
Doch sind das wirklich alle Optionen, die sich den Betroffenen bieten?
Wie ein Blick auf das Kleingedruckte in den Verträgen zeigt, kann auch eine weitere Option vorhanden sein.
Fehlerhafte Verträge sind nicht die Schuld der Verbraucher
Über Jahre hinweg haben Versicherungsunternehmen fehlerhafte Klauseln zum Widerruf in die Verträge aufgenommen oder es komplett unterlassen, die Versicherungsnehmer über diese Verbraucherrechte zu informieren. Dieses Versäumnis erstreckt sich über mehr als ein Jahrzehnt und erweist sich noch heute als ein gängiges Problem in der Versicherungsbranche.
Wer einen dieser Verträge unterzeichnet hat, befindet sich heute in der glücklichen Position, dass der Widerruf quasi nie offiziell begonnen hat.
Den Widerruf noch Jahre später in Anspruch zu nehmen, ist daher eine Möglichkeit, die sich anbieten würde, wenn sich die Einkommensverhältnisse plötzlich und unerwartet ändern.
Der Widerruf führt zu einer Rückzahlung aller erfolgten Zahlungen – Widerruf Lebensversicherung für Angehörige
Was lässt den Widerruf im Vergleich zu anderen Optionen so deutlich hervorstechen? Die Antwort darauf liegt in den rechtlichen Konsequenzen begründet. Mit dem Widerruf wird dem gesamten Vertrag die Grundlage entzogen. Rechtlich betrachtet kommt ein gültig geschlossener Vertrag somit letztlich nicht zustande.
Das führt wiederum dazu, dass alle bis dato erfolgten Beträge an den ehemaligen Versicherungsnehmer zurückzuführen sind. Das gilt auch für bereits beliehene oder ausgezahlte Versicherungen. Diese Beträge werden verrechnet und die jeweils verbleibende Restsumme ausgezahlt.
Bevor Verbraucher eine Entscheidung treffen, ist es daher immer hilfreich, wirklich alle vorhandenen Optionen zu kennen.
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