KfZ Finanzierung Rückabwicklung

13 Juli 2022

KfZ Finanzierung Rückabwicklung

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Der Europäische Gerichtshof stärkt Verbrauchern den Rücken

KfZ Finanzierung Rückabwicklung – Anstehende Urteile des Europäischen Gerichtshofs haben in den vergangenen Jahren auch Gerichte in den EU-Ländern dazu veranlasst, aktuelle Verfahren bis zur Bekanntgabe der Urteile zu verschieben.

Eines dieser Urteile, von denen eine Signalwirkung ausgeht, wurde am 9. September 2021 getroffen.

Die Richter mussten sich in dem vorangegangenen Verfahren mit der Frage beschäftigen, wie lange es den Kreditnehmern einer Kfz Finanzierung erlaubt sein sollte, den Widerruf in Anspruch nehmen zu dürfen.

Die Richter gelangten zu der Überzeugung, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Jahre zwischen dem Abschluss einer Finanzierung für ein Fahrzeug und dem Widerruf liegen können.

Dem Kläger wurde insofern in diesem Punkt recht gegeben, sodass der Widerruf nicht automatisch nach 14 oder 30 Tagen nach der Unterzeichnung eines Vertrages endet.

Die Richter sehen die Widerrufsbelehrungen als problematisch an

Als Basis für die Entscheidung der Richter aus Luxemburg dient ein Blick auf die Widerrufsbelehrungen in den Verträgen, die als in der Branche üblich gelten. Die darin zu findenden Formulieren würden oftmals nicht deutlich genug hervorheben, wann der Zeitraum des Widerrufs beginnt oder endet.

Diese fehlende Genauigkeit bildet das Fundament für die rechtliche Überlegung, dass sich bei einem ungenauen Ende die Frist des Widerrufs beliebig lange fortsetzen lässt.

In der rechtlichen Theorie und nach dem Urteilsspruch nun auch in der Praxis dürfen die Kreditnehmer von Kfz Krediten nunmehr auch nach Jahren noch einen rechtlich bindenden Widerruf für sich in Anspruch nehmen.

Schätzen Sie mit unserer Hilfe Ihre vorhandenen Optionen ein – KfZ Finanzierung Rückabwicklung

Einen Widerruf für eine Kfz Finanzierung in Anspruch zu nehmen, sollte eine sehr gut überlegte Entscheidung sein. Das betrifft die Entscheidung an sich ebenso wie dafür den Rechtsweg zu beschreiten. Sollten Sie sich nicht zu 100 % sicher sein, ob die Widerrufsbelehrung in Ihrem Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder nicht, ist es hilfreich sich Unterstützung zu sichern.

Unsere Kanzlei für Verbraucherrecht nimmt sich Ihrer Sache an und überprüft die rechtlichen Voraussetzungen für einen nachträglichen Widerruf. Sie wissen somit schneller, ob das Gesetz auf Ihrer Seite ist oder die Verträge wasserdichte Formulierungen enthalten.

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