Kfz-Finanzierung Erben

04 Oktober 2022

Kfz-Finanzierung Erben

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Erben sind von einem nachträglichen Widerruf nicht ausgeschlossen

Kfz-Finanzierung Erben – Nicht alle Menschen haben vor ihrem Tod ausreichend Zeit, um die eigenen Angelegenheiten zu regeln.

Alleinerben oder auch Erbengemeinschaften stehen oftmals vor der Aufgabe neben Sachwerten auch Schulden in Form von Krediten zu erben.

Befindet sich im Nachlass eine Kfz-Finanzierung, besteht eine Möglichkeit, diese Zahlungen zu umgehen.

Hierfür ist es jedoch erforderlich, die Verträge mit dem darin enthaltenen Widerrufsbelehrungen ganz genau zu studieren.

Halten die darin enthaltenen Klauseln dem deutschen Vertragsrecht nicht stand, ist die Chance vorhanden, dass ein nachträglicher Widerruf noch immer Erfolg haben könnte.

Ob es sich bei der Person, die diesen Widerruf ausspricht, um den ursprünglichen Vertragspartner oder einen Erben handelt, ist nebensächlich.

Es sollte jedoch bereits ein gültiger Erbschein ausgefüllt sein, um die eigenen Ansprüche auch mit den erforderlichen Dokumenten belegen zu können.

Erben sind in Rechten und Pflichten gleichgestellt

Erben sind in der Kfz-Finanzierung keine Versicherungsnehmer zweiter Klasse. Die Bank, die diesen Kredit ausgestellt hat, erwartet von den Erben die Fortführung der Zahlungspflicht und aller rechtlichen Konsequenzen, die sich aus verspäteten oder ausbleibenden Zahlungen ergeben.

Im Gegenzug ist es daher ebenfalls fair, dass die Erben auch alle Rechte erhalten, die dem ursprünglichen Kreditnehmer gewährt wurden.

Dazu gehört nicht zuletzt die Option, die unterzeichneten Verträge auf ihre Richtigkeit hin überprüfen zu lassen.

Sollten sich in die Verträge Fehler eingeschlichen haben, die zu Ungunsten der Kreditnehmer ausfallen, darf das Widerrufsrecht auch später noch in Anspruch genommen werden.

Es zahlt sich aus, eine Rechtsauskunft einzuholen – Kfz-Finanzierung Erben

Mit dem Widerruf einer Kfz-Finanzierung sind natürlich auch Konsequenzen verbunden. Eine erste logische Folge ist die Rückgabe des Fahrzeugs. Zurückgezahlt wird zudem nicht der gesamte Kaufbetrag, da die Verkäufer die Möglichkeit haben, die Nutzung der Fahrzeuge mit einem Betrag X in Rechnung zu stellen.

Diese Bedingungen vorab zu kennen, ist sehr hilfreich, um die Entscheidung auf Basis aller Fakten zu treffen.

Als Kanzlei für Verbraucherrecht nehmen wir uns gerne die Zeit Ihren Fall zu betrachten und dafür zu sorgen, dass Sie genau wissen, ob ein Widerruf noch in Betracht kommt oder ausgeschlossen ist.

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Foto: ©auremar/adobe.com

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