Audi Abgasskandal – Besitzern betroffener Fahrzeuge droht die Verjährung
Audi Abgasskandal – Es ist verständlich, dass die Käufer von Fahrzeugen, die vom Abgasskandal betroffen sind, das eigene Vorgehen in dieser Sache zunächst sorgsam prüfen möchten.
Allzu viel Zeit sollte bis zum Ergreifen der ersten Schritte jedoch nicht vergehen.
In dem Jahr, in dem der Anspruch entstanden ist, beginnt mit dem Ablauf des Jahres zur gleichen Zeit auch die Verjährungsfrist.
Zum 31. Dezember 2022 endet die Verjährungsfrist von zahlreichen Modellen der Automarke Audi.
Davon betroffen sind unter anderem Fahrzeuge mit 4,2 Liter V8 Dieselmotoren und 3,0 Liter V6 Dieselmotoren.
Diese Motoren wurden unter anderem in Audi A4, A7, S5, S7 und Q7 und SQ5 verarbeitet.
Wer sein Fahrzeugtyp auf einer Liste mit Modellen zum Audi Abgasskandal entdeckt, sollte zeitnah die eigenen Ansprüche geltend machen.
Die betroffenen Hersteller werden keine finale Warnung aussprechen
Sobald ein Automobilhersteller zu Schadensersatz verpflichtet ist, schwingt darin auch die Hoffnung mit, dass nicht alle betroffenen Kunden von diesem Schritt auch Gebrauch machen werden. Die Käufer nochmals an den nahenden Ablauf dieser Frist zu erinnern, ist daher eher ein ungewöhnliches Vorgehen.
Mit dem Ablauf zu Silvester diesen Jahres wird Audi versuchen, dieses Kapitel des Abgasskandals auch offiziell abzuschließen.
Es ist daher an der Zeit selbst aktiv zu werden und entweder alleine oder mithilfe erfahrener Anwälte auf diesem Gebiet die eigenen Verbraucherrechte wahrzunehmen.
Nach drei Jahren kann weiterhin ein Anspruch auf Restschadenersatz bestehen
Die Verjährungsfrist von drei Jahren ist relativ eindeutig geregelt. Was dagegen nur wenige Verbraucher wissen, ist dass die Ansprüche nicht unbedingt mit diesem Zeitpunkt komplett ausgeschlossen sind. Wie rechtskräftige Urteile des BGH aus dem Januar 2022 bestätigen, kann auch nach dem Ablauf dieses Zeitraums der Anspruch auf Restschadensersatz weiterhin vorhanden sein.
Dieser rechtliche Anspruch für Verbrauche ist mit einer Frist von bis zu 10 Jahren nach dem Kauf verbunden. Es ist daher ratsam, auch nach dem Ablauf der Verjährungsfrist nicht sofort die Flinte ins Korn zu werfen.
Mit einer fachkundigen Beratung im Hintergrund gelingt es auch noch später, die vorhandenen Verbraucherrechte zu sichern.
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