Widerspruch Skandia Lebensversicherung

11 März 2022

Widerspruch Skandia Lebensversicherung

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Verbraucherrecht24 erreicht 20% Mehrwert gegen Skandia

Skandia Fondspolice: Verbraucherrecht24 erreicht mit Widerspruch einen Mehrwert von über 20%

Widerspruch Skandia Lebensversicherung – Ein weiterer Erfolg für einen Mandanten von Verbraucherrecht24:

Der von uns betreute Mandant hatte im Dezember 2004 eine Skandia Fondspolice abgeschlossen.

Der gut 16 Jahre nach Vertragsabschluss erklärte Widerspruch vom Februar 2021 führte dazu, dass die Skandia zwei Monate später, nämlich im April 2021, den Widerspruch anerkannte und eine Rückabwicklung dahingehend vornahm, dass unser Mandant über 20 % an Mehrwert erhielt im Verhältnis zum aktuellen Rückkaufswert.

Dies gelang ohne ein gerichtliches Verfahren und dauerte nur gut zwei Monate (!).

Kommentar von der von Verbraucherrecht24 eingesetzten Fachanwaltskanzlei:

Diese erneute erfolgreiche Abwicklung eines Lebensversicherungsvertrages bei der Skandia zeigt, dass betroffene Skandia Kunden, die einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag in der Zeit vom 29.07.1994 bis Ende 2007 abgeschlossen haben, regelmäßig gute Aussichten besitzen, einen erfolgreichen Widerspruch durchzusetzen.

Der in diesem Fall für unseren Mandanten erzielte Mehrwert von über 20 % ist dabei „die Regel“ im Rahmen der erfolgreichen Abwicklung von Widersprüchen.

Erfreulich ist auch, dass unsere Kanzlei, wohl aufgrund der vielen Widerspruchsverfahren, mittlerweile nicht mehr so häufig wie in der Vergangenheit vor Gericht ziehen muss, um Ansprüche durchzusetzen.

Widerspruch Skandia Lebensversicherung – Der Weg ist jetzt endlich frei für Ihr Geld

Dies ist für unsere Mandantschaft sehr erfreulich, da damit in vielen Fällen regelmäßig eine schnelle Rückabwicklung mit erfreulichen Ergebnissen erzielt werden kann.

Unser Rat an alle Skandia-Kunden: Lassen Sie jetzt Ihre Verträge, die in den fraglichen Zeitraum fallen, kostenlos überprüfen, ob eine erfolgreiche Rückabwicklung wegen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung durchgeführt werden kann.

Verbraucherrecht24 steht Ihnen dabei für eine kostenfreie Vorprüfung gerne zur Verfügung.

Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren lassen unter Telefon ☎️ 0211-8680 8699
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