Fachanwalt der Verbraucherrecht24 erstreitet fast 25% Mehrwert
Widerruf Rentenversicherung Aachen Münchener – Erfolgreicher Widerspruch eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrags bei der früheren AachenMünchener Lebensversicherung AG, der heutigen Generali Deutschland Lebensversicherung AG:
Fachanwalt der Verbraucherrecht24 erreicht fast 25% Mehrwert!
Die Erfolgsmeldungen bei Widersprüchen und Rücktritten aufgrund fehlerhafter Widerspruchs- bzw. Rücktrittsbelehrung reißen nicht ab:
Der Verbraucherrecht24 ist es für eine Mandantin gelungen, einen Mehrwert von knapp von 25% (!) zu erzielen im Vergleich zu aktuellen Rückkaufswert.
Dabei handelt es sich um einen fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrag, den die Mandantin im Jahr 2005 bei der früheren AachenMünchener Lebensversicherung AG, der heutigen Generali Deutschland Lebensversicherung AG abgeschlossen hatte.
Die Prüfung durch die Verbraucherrecht24 ergab, dass eine fehlerhafte Belehrung vorlag.
Die Ansprüche aus dem Widerspruch wurden im Mai 2021 geltend gemacht und entsprechend begründet.
Erfreulicherweise führte die daraufhin erfolgte Antwort der jetzigen Generali Deutschland Lebensversicherung AG dazu, dass ein Rückabwicklungsbetrag ausbezahlt wurde, der etwa 25% über dem aktuellen Rückkaufswert unserer Mandantin lag.
Die Freude hierüber war verständlicherweise sehr groß, zumal dies kein Einzelfall ist und war und damit deutlich wird, dass sich eine anwaltliche Prüfung und Tätigkeit in Euro und Cent mehr als lohnen kann!
Widerruf Rentenversicherung Aachen Münchener – Kommentar von der von Verbraucherrecht24 eingesetzten Fachanwaltskanzlei:
Dieser weitere Fall eines erfolgreichen Widerspruchs bei einem Vertrag der früheren AachenMünchener Lebensversicherung AG aus dem Jahr 2005 zeigt, dass „sehr viel Geld in den Versicherungsunterlagen schlummert“ aus einem einfachen Grund:
Sehr viele Versicherungsgesellschaften hatten in der Zeit von 1994 bis Ende 2007 fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen bzw. Rücktrittsbelehrungen verwendet, die dazu führen, dass auch heute noch erfolgreiche Widersprüche bzw. Rücktrittserklärungen durchgesetzt werden können mit der Folge einer vollständigen Rückabwicklung.
Der dann in der Regel erzielbare sehr erfreuliche Mehrwert ergibt sich insbesondere daraus, dass dann die Versicherungsgesellschaft verpflichtet ist, sämtliche einbezahlten Beiträge (und damit letztlich natürlich auch die Abschlusskosten etc.) zurückzubezahlen und verpflichtet ist, Nutzungen zu erstatten auf die investierten Gelder.
Widerruf Rentenversicherung Aachen Münchener – Jetzt schnell mit unserer Hilfe zum Erfolg
Diese Nutzungen waren in der Regel sehr erfreulich in den betroffenen Jahren, sodass es dann auch zu einer erfreulichen Auszahlung in dem Falle der von uns vertretenen Mandantin kam.
Unser Rat: Lassen Sie Ihre laufenden und auch bereits abgelaufenen und ausbezahlten Lebens- und Rentenversicherungsverträge überprüfen auf eine Widerspruchsmöglichkeit hin! In sehr vielen Fällen wird es sich lohnen!
Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren lassen unter Telefon ☎️ 0211-8680 8699
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Wir bleiben am Ball für Sie. Verbraucherrecht24.