Widerruf Lebensversicherung: Diese Urteile sollten Sie kennen!
Widerruf Lebensversicherung Urteile – Die Urteile des Bundesgerichtshofs sorgen zwar für Schlagzeilen, verschwinden aber relativ schnell wieder aus dem kollektiven Gedächtnis der Öffentlichkeit.
Einige Urteile, bei denen es sich lohnen kann, einen Platz im Gedächtnis zu reservieren, beziehen sich auf den Widerruf von Lebensversicherungen.
Am 7. Mai 2014 haben die Richter in Karlsruhe entschieden, dass die Klauseln, welche die Regelungen zum Widerruf enthalten, nicht dem geltenden Recht entsprechen.
Dieser Urteilsspruch erstreckt sich auf Lebensversicherungen ebenso wie Rentenversicherungen.
Aus den in den Verträgen enthaltenen Klauseln würde nicht eindeutig genug hervorgehen, wann die Frist zum Widerruf nach der Vertragsunterzeichnung beginnt oder endet.
Die enthaltenen Formulierungen stellen einen Nachteil der Versicherungsnehmer dar und sind somit nichtig. Den Verbrauchern steht somit auch nach Jahren noch ein Kündigungsrecht zu.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde auch in den Folgejahren bestätigt
Das Urteil von Mai 2014 war nicht einzige Mal, dass sich der Bundesgerichtshof mit diesem Thema befassen musste.
Bereits im Jahr 2015 wurden zwei weitere Verfahren abgehalten, in denen die Richter dieses Urteil nochmals bekräftigten.
In diesen Urteilen wurden auch Detailfragen geklärt, die zum Beispiel daraus bestanden, welche Kosten gegebenenfalls von den eingezahlten Prämien abgezogen werden könnten oder wie der Widerruf in Bezug auf das Finanzamt zu behandeln ist.
Im Jahr 2016 beschäftigte sich auch das Bundesverfassungsgericht mit den Urteilen des BGH und fanden darin keinen Grund zu Beanstandung.
Die Versicherungen dürfen eine Rückabwicklung somit nicht grundlos verweigern.
Die Rechtslage zu kennen spielt Ihnen in die Hand
Den Versicherungen sind die oben erwähnten Urteile des BGH natürlich ebenfalls ein Begriff. Es besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung, diese Urteile mit allen Versicherungsnehmern zu teilen. Das bedeutet, wenn Sie nachträglich einen Widerruf aussprechen, kann es sein, dass Ihnen zunächst einmal Angebote unterbreitet werden.
Wer seine Rechte kennt, kann diese Angebote dementsprechend besser einschätzen und ausschließlich die komplette Rückzahlung aller Prämien akzeptieren. Professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, kann ebenfalls dazu beitragen, in Bezug auf die eigenen Verbraucherrechte hartnäckig zu bleiben.
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