Widerruf Lebensversicherung Kündigung

17 April 2022

Widerruf Lebensversicherung Kündigung

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Widerruf Lebensversicherung Kündigung

Mit der Rückabwicklung einer Lebensversicherung gehen Vorteile einher

Widerruf Lebensversicherung Kündigung – Gehören Sie zu den tausenden von Menschen, die eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, die aufgrund der nicht rechtskräftigen Widerrufsbelehrungen angefochten werden können, ist es wichtig das weitere Vorgehen sehr genau zu überlegen.

Der Zeitraum, in dem diese Versicherungen abgeschlossen wurden, liegt zwischen 1994 und 2007.

In diesem Zeitraum haben die meisten Versicherungsnehmer tausende von Euro eingezahlt.

Nicht jede Versicherung möchten einen Widerruf einfach akzeptieren und lässt die Versicherungsnehmer in den ausgehenden Schreiben im Unklaren über die vorhandenen Rechte.

In diesem Blog wird aus diesem Grund der Unterschied zwischen der Kündigung und der Rückabwicklung näher betrachtet.

Der Widerruf kommt rechtlich keiner Kündigung gleich

Nach mehreren Jahren vom Recht auf Widerruf Gebrauch zu machen, kann auch für die Versicherungsnehmer verwirrend sein. Wer ein Schreiben erhält, dass die Kündigung akzeptiert wird und ein Rückkaufswert genannt wird, sollte auf dieses Angebot nicht eingehen.

Ein Widerruf und eine Kündigung sind rechtlich betrachtet nicht identisch.

Vergleichbar sind diese beiden Option in etwa mit einer Scheidung und der Annullierung einer Ehe.

Die Kündigung beendet den Versicherungsvertrag, während der Widerruf die gesamte Versicherung nichtig macht.

Akzeptieren Sie einfach den angegebenen Rückkaufswert verzichten Sie mitunter auf mehrere tausende Euro.

Die Rückabwicklung führt alle Versicherungsbeiträge an Sie zurück

Machen Sie es dagegen von Anfang an klar, dass Sie den Widerruf und damit die Rückabwicklung der gesamten Lebensversicherung wünschen, signalisieren Sie dem Versicherungsunternehmen, dass Ihnen die Rechtslage keineswegs unbekannt ist. Im Zuge der Rückabwicklung besitzen Sie zwar keine gültige Lebensversicherung mehr, erhalten jedoch die volle Höhe der gezahlten Versicherungsbeiträge zurück.

Diese Summen können Sie ebenso für den Ehepartner oder die Kinder zurücklegen oder eine neue Versicherung abschließen.

Aufgrund der aktuell nur sehr geringen Zinsen kann es sich auszahlen auch andere Formen der Vermögensvorsorge zu betreiben und zum Beispiel in Gold oder Immobilien zu investieren.

Die Rückerstattung der Beträge gewährt Ihnen in diesem Punkt durchaus mehrere Optionen.

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