Ungültige Widerrufsfristen für Lebensversicherungen enden nicht mit der Kündigung
Ungültige Widerrufsfristen Lebensversicherung – Inzwischen haben ungültige Klauseln zum Widerruf von Lebensversicherungen und die damit einhergehenden Urteile schon mehrfach für Schlagzeilen in den Printmedien gesorgt.
Was viele der betroffenen Kunden von Versicherungen bis heute verunsichert, sind die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um diese Verträge auch noch nach vielen Jahren widerrufen zu können.
Im Gegensatz zur öffentlichen Meinung, dass dieses Recht nur für noch laufende Verträge in Anspruch genommen werden kann, sind auch bereits gekündigte oder ausgelaufene Verträge mit diesem Recht behaftet.
Sie können sich somit auch nach der akzeptierten Kündigung an die Versicherungsgesellschaft wenden und den Widerruf geltend machen.
Die Rückabwicklung ist nicht mit dem Rückkauf zu verwechseln
Ein zweiter Irrglaube, der mit dem Widerruf von Lebensversicherungen in Verbindung steht, umfasst die Vorstellung, dass der Widerruf mit dem Angebot einer festen Summe durch die Versicherungen endet. In der Realität ist es dagegen vielmehr so, dass der Widerruf die Zeit praktisch auf null zurückdreht und den gesamten Vertrag nichtig macht.
Vergleichbar ist dieser Vorgang in etwa mit der Annullierung einer Ehe, welche sich in ganz wesentlichem Maß von einer Scheidung unterscheidet.
Liegt ein Grund vor, aus dem der Widerspruch auch verspätet eingehen kann, müssen alle bis dato gezahlten Beiträge wieder an den Versicherungsnehmer zurückgezahlt werden. Ist zuvor eine Kündigung erfolgt oder bereits eine Summe ausgezahlt worden, ist der Differenzbetrag, der diese Summe komplettiert, einzufordern.
Die Prüfung der Ansprüche muss keine Kosten beinhalten – Ungültige Widerrufsfristen Lebensversicherung
Auf sich allein gestellt ist es mitunter schwer das eigene Recht durchzusetzen. Aus diesem Grund ist es hilfreich, sich fachkundige Hilfe zu suchen. Gemeint sind damit Anwälte, die im Vertragsrecht geschult sind und die unterzeichneten Vertrag der Lebensversicherung einer detaillierten Prüfung unterziehen können.
Im Rahmen des Verbraucherrechts kann es ansonsten leicht passieren auf Versicherungsgesellschaften zu treffen, die auf stur schalten in der Hoffnung, dass die im Recht befindlichen Kunden auf den Rechtsweg verzichten. Je mehr Kunden von ihren Rechten Gebrauch machen, umso eher werden Versicherer in Zukunft Verträge einer noch besseren Prüfung unterziehen.
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