Sensationsurteil des europäischen Gerichthofes am 21.03.2023

EUGH-Entscheidung im Diesel-Skandal: Wegweisendes Urteil zugunsten der Verbraucher gefällt

21 März 2023

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Heute hat der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung, die weitreichende Konsequenzen für Diesel-Fahrer haben wird gefällt. „Wir haben endlich ein verbraucherfreundliches Urteil“, sagt Ulf Neumann, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Head of Legal bei Verbraucherrecht24.de.

„Das bedeutet, dass Diesel-Fahrer künftig unter Umständen den gesamten Kaufpreis zurückfordern können, und zwar ohne, dass eine Nutzungsentschädigung auf Kilometerbasis abgezogen wird. Das gilt dann für Diesel-Fahrzeuge aller deutschen Hersteller, die ab 2013 zugelassen wurden, da bei älteren Fahrzeugen die Höchstverjährung greift. Der EuGH hat die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Abzug der Nutzungen gerügt“, so Neumann.

Ebenfalls neu: Kläger müssen keinen Vorsatz bei den Herstellern nachweisen, was bislang eine große Hürde auf dem Weg zur Entschädigung war. „Es ist ausreichend, dass die
Autohersteller fahrlässig gehandelt haben. Damit kommen Diesel-Besitzer wesentlich einfacher zu ihrem Recht.“

Diesel-Fahrer können ihren Rechtsanspruch unverbindlich online prüfen lassen.

Konsequenzen des Urteils:

Bessere Erfolgsaussichten für Diesel-Kläger
Das neue EuGH-Urteil vereinfacht die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher massiv. Denn zahlreiche Hersteller verbauten jahrelang temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen in ihren Diesel-Fahrzeugen.

Thermofenster sind illegal
Bereits 2020 wurde vom EuGH entschieden, dass eine Abschalteinrichtung nur dann erlaubt ist, wenn der Motor ansonsten unmittelbare Schäden erleidet oder wichtige Funktionen wie die Lenkung ausfallen würden. Auf das Thermofenster trifft diese Bedingung jedoch nicht zu.

Voller Kaufpreis erstattet?
Bisher wurde die Nutzungsentschädigung auf Kilometerbasis berechnet. Nun gibt es möglicherweise weitaus höhere Entschädigungen für Mandanten bei Klagen: Unter Umständen den vollen Kaufpreis!

Fragen an Fachanwalt Ulf Neumann von Verbraucherrrecht24.de:

Was können Eigentümerinnen und Eigentümer von Diesel-Fahrzeugen tun, um ihre Ansprüche geltend zu machen?

Dieselfahrer können Ihre Ansprüche jetzt geltend machen und sich den vollen Kaufpreis zurückholen. Am besten bei Verbraucherrecht24.de durch unsere spezialisierten Anwälte kostenfrei prüfen, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist.

Mit wie viel Schadensersatz können Klägerinnen und Kläger rechnen?

Kurz und knapp. Hier geht es um den vollen Kaufpreis, je nachdem, wie die deutschen Gerichte entscheiden, und zwar für alle betroffenen Diesel, die nicht älter als zehn Jahre sind. Der EuGH hat klargemacht, dass die „Nutzungen“ nicht mehr nach der Rechtsprechung des BGH in Abzug zu bringen sind. Der EUGH hofft auf die abschreckende Wirkung auf die Dieselhersteller, damit so etwas nicht wieder passiert.

Warum können Klägerinnen und Kläger nach diesem Urteil mehr Schadensersatz bekommen als vorher?

Der Europäische Gerichtshof argumentiert, dass ein Abzug der Nutzungen nicht mit dem Europarecht vereinbar ist.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz in diesem Zusammenhang? Was ändert sich für die Verbraucherinnen und Verbraucher?

Die Hürden für erfolgreiche Klagen der Verbraucher wurden durch die EuGH-Rechtsprechung gesenkt. Der Anspruch gilt auch dann, wenn Vorsatz und Sittenwidrigkeit des Dieselherstellers nicht nachzuweisen sind. Damit widerspricht der EuGH der bisherigen Rechtsprechung des BGH deutlich.

Zahlreiche Gerichte der unteren Instanzen setzten vor diesem Hintergrund Diesel-Verfahren aus, um auf den EuGH zu warten. Nun ist davon auszugehen, dass sich die Rechtsprechung in Deutschland an den Maßgaben des EuGH orientiert.

Sind alle Hersteller von diesem Urteil betroffen?

Fast alle deutschen Diesel Hersteller verwenden nach unserem Dafürhalten Abschalteinrichtungen. Die Verwendung einer temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung („Thermofenster“) ist unzulässig. Eine solche Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass die Fahrzeuge unter den Temperaturen eines NEFZ-Tests (20-30°C) mit optimaler Abgasreinigung funktionieren.

Außerhalb dieser Temperaturen wird die Abgasreinigung heruntergeregelt. In Deutschland erfolgen viele Fahrten bei Temperaturen bei unter 20°C. Der EuGH hat deutlich gemacht, dass eine solche Abschalteinrichtung nach seiner Ansicht unzulässig und illegal ist.

Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt. Hat das schon Auswirkungen auf Deutschland oder müssen wir die Entscheidung des BHGs abwarten?

Zahlreiche deutsche Gerichte haben Verfahren von Dieselklägern ausgesetzt, da auf die EuGH.Entscheidung gewartet wurde. Wir gehen davon aus, dass sich die deutsche Rechtsprechung bei Ihrer Entscheidungsfindung an der Rechtsprechung des EuGH orientiert. Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung des EuGH 1:1 umgesetzt wird oder deutsche Gerichte hier trotz der Vorgaben wegen der richterlichen Unabhängigkeit anders entscheiden. Solche Entscheidungen werden dann in den Instanzen hoffentlich im Sinne des EuGH korrigiert.

Hat das Urteil auch Konsequenzen auf neue Diesel-Fahrzeuge?

Solange Dieselhersteller auch bei neuen Dieselfahrzeugen temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen verbauen, hat das EuGH-Urteil auch verbraucherfreundliche Auswirkungen auch auf neue Diesel-Fahrzeuge.

Was bedeutet das Urteil für die Diesel Hersteller?

Die Kosten für Rückabwicklungen bei Dieselfahrzeugen steigen für die Diesel Hersteller massiv wegen des Wegfalls des Abzugs der Nutzung. Wird keine Nutzung mehr abgezogen, steigen bei einem erfolgreichen Verfahren die Schadensersatzsummen, und zwar bis zur Höhe des vollen Kaufpreises.

Wie kommen Verbraucherinnen und Verbraucher am einfachsten zu ihrem Recht?

Verbraucher sollten die individuelle Betroffenheit kurzfristig prüfen lassen, da 10 Jahre nach dem Kauf des Dieselfahrzeugs die Höchstverjährung zu beachten ist. Idealerweise kontaktieren Verbraucher so schnell es geht einen spezialisierten Anwalt. Wir arbeiten mit spezialisierten Anwälten zusammen, die bei uns prüfen, ob ein Fahrzeug betroffen ist.

Ist es nicht viel zu teuer, gegen einen Automobilkonzern zu klagen?

Die Anwalts- und Gerichtskosten werden regelmäßig von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung abzüglich der möglichen Selbstbeteiligung übernommen. Unsere Kooperationsanwälte erledigen kostenlos die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung.

Was passiert mit Verbraucherinnen und Verbrauchern ohne Rechtsschutzversicherung? Können die nicht klagen?

Auch Verbraucher, die keine Rechtsschutzversicherung haben, können uns gerne ansprechen. Wir haben diverse Prozessfinanzierer. Bei gewonnenen Urteilen erhält der Prozessfinanzierer eine prozentuale Provision. Sollten Verbraucher keinen Schadensersatz zugesprochen bekommen, trägt der Prozessfinanzierer sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.

Pressekontakt:
Caroline Monteiro
Mail: presse@verbraucherrecht24.de
Mobil: 0171-3865317