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Rechtsweg gegen Beitragserhöhungen der PKV

19 Juli 2022

Rechtsweg gegen Beitragserhöhungen der PKV

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Der Rechtsweg gegen Beitragserhöhungen der PKV beinhaltet eine Verjährung

Rechtsweg gegen Beitragserhöhungen der PKV – Wie lange haben Versicherte der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit gegen Beitragserhöhungen juristisch vorzugehen und die zu viel gezahlten Beträge erstattet zu bekommen?

Mit dieser Frage müssen sich nicht nur Rechtsanwälte, sondern auch Gerichte beschäftigen.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat dieses Thema in einem Urteil vom November 2021 aufgegriffen und rechtlich bewertet.

Die Richter kamen zu der Ansicht, dass die Verjährung schon nach drei Jahren und nicht erst nach zehn Jahren erfolgen kann.

Vergleichbar mit den Zeiträumen, die den Versicherungen zur Verfügung steht, um fehlerhafte Beträge der Versicherten einzufordern, wird auch den Versicherten im umgekehrten Fall der identische Zeitraum eingeräumt.

Diese Einschätzung macht es erforderlich schnell zu handeln

Informieren sich Versicherte über die geltenden Regelungen für die Erhebung einer Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung, ist es aufgrund des Urteils des BGH erforderlich, schnell rechtliche Schritte einzuleiten. Die Sache mehrere Jahre auf sich beruhen zu lassen und erst zu einem späteren Zeitpunkt gegen mehrere Erhöhungen zur gleichen Zeit vorzugehen, kann sich als ein teurer Fehler erweisen.

Mitunter wurden dadurch mehrere Jahre der zu viel gezahlten Beträge verschenkt. Die Gerichte haben in diesen Fällen zudem keine andere Wahl als diese Beträge weiterhin mit in den Versicherungsbeitrag zu integrieren.

Die Summe verjährter Erhöhungen bei den zukünftigen Beiträgen einzubehalten, kann sich somit als ein Fehler erweisen, der die Versicherungen zu einer rechtmäßigen Kündigung befähigen könnte.

Eine juristische Einschätzung ist der erste Schritt einer rechtlichen Klärung – Rechtsweg gegen Beitragserhöhungen der PKV

Ob eine Beitragserhöhung wirklich erforderlich ist, stellt seit Jahren ein Streitthema zwischen privaten Krankenversicherungen und deren Versicherten dar. Eine schriftliche Beschwerde gegen die Erhöhung oder auch die Ankündigung den zusätzlichen Betrag nicht bezahlen zu möchten, reicht in der Regel nicht aus, um die Versicherungsgesellschaften zum Einlenken zu bringen.

Bevor Klage erhoben wird, ist es daher hilfreich, sich zuerst eine fachliche Meinung einzuholen.

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