PKV Beitragserhöhung Rückforderung

11 Juli 2022

PKV Beitragserhöhung Rückforderung

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Das Landgericht Berlin schließt sich dem Urteilsspruch des BGH an

PKV Beitragserhöhung Rückforderung – Nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vom Dezember 2020 hat auch das Landgericht Berlin zu Anfang des Jahres einen ähnlichen Fall zu verhandeln gehabt.

Innerhalb des Zeitraums der Versicherung seien jährliche Anpassungen vorgenommen worden, die wiederholt zu steigenden Versicherungsbeiträgen geführt hätten.

Der Kläger sah die Beitragserhöhungen der AXA Krankenversicherung als nicht ausreichend begründet an.

In ihrem Urteilsspruch schlossen sich die Richter der Auffassung des Klägers an und fällten ein Urteil gegen die beklagte private Krankenversicherung.

Dieses Urteil nimmt somit den gleichen rechtlichen Standpunkt ein, der schon aus dem Urteil des BGH zu erkennen war.

Mit dem Urteil vom 21. April 2022 ist daher erneut zugunsten der Verbraucher entschieden worden.

Die Grundlage für die Erhöhung darf nicht vorübergehend sein

In ihrem Urteil gingen die Berliner Richter darauf ein, dass den privaten Krankenversicherungen legale Mittel zustehen würden, die Versicherungsbeiträge zu erhöhen. Hierbei handelt es sich gestiegene Beiträge für Versicherungsleistungen ebenso wie eine geringere Sterbewahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres.

Bezug nehmen kann die Erhöhung auf einen ebenso wie beide dieser Faktoren. Der Begründung muss zudem zu entnehmen sein, warum es sich nicht nur um eine vorübergehende Situation handelt.

Wäre es absehbar, dass die Kosten innerhalb des Jahres sinken oder die Sterberate auf das zu erwartende Maß ansteigt, liegt rechtlich betrachtet kein ausreichender Grund für eine Erhöhung vor.

Dem Kläger steht eine Rückerstattung zu – PKV Beitragserhöhung Rückforderung

Das Urteil des Landgerichts Berlins dient nicht nur dazu, die fehlerhafte Begründung in schriftlicher Form festzuhalten. Innerhalb des Urteilsspruchs gelangen die Richter ebenso zu der Auffassung, dass die AXA Krankenversicherung zur Rückzahlung der zu Unrecht erhobene Beitragserhöhung verpflichtet ist. Konkret handelt es sich hierbei um einen Zeitraum zwischen Januar 2018 und Dezember 2019.

Das Urteil sagt aus, dass der Versicherungsnehmer in der Lage sein muss, aus dem Schreiben, welches die Erhöhung ankündigt, einen schlüssigen Grund erkennen zu können.

Dieser Verpflichtung wäre der Versicherer nicht im ausreichenden Maße nachgekommen.

Dieses Urteil öffnet somit abermals die Tür für weitere erfolgreiche Verfahren an anderen deutschen Gerichten und für Sie?

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