Kreditwiderruf gegen Audi Bank

11 März 2022

Kreditwiderruf gegen Audi Bank

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Audi Bank lenkt ein nach EuGH-Urteil vom 09.09.2021. Widerruf eines Autodarlehens aus 2016 mit Anschlussfinanzierung wird anerkannt!

Kreditwiderruf gegen Audi Bank – Das sensationelle Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 09.09.2021, AZ: C-33/20, C-155/20 sowie C-187/20 zeigt Wirkung:

Ein von der der von Verbraucherrecht24 beauftragte Kanzlei, gegen über der Audi Bank erklärter Widerruf eines Autofinanzierungsvertrags aus dem Jahr 2016 wurde von der Audi Bank anerkannt!

Der Widerruf erfolgte mit Schreiben der Verbraucherrecht24 vom 14.09.2021 vertretene Mandantin.

Nach einiger „Überlegungszeit“ im Hinblick auf das aktuelle EuGH-Urteil vom 09.09.2021 erkannte die Audi Bank mit Schreiben vom 08.11.2021 den erklärten Widerruf an und erklärte sich sogleich bereit, die Rückabwicklung des Darlehensvertrages mit Fahrzeugübergabe vorzunehmen.

Kommentar von der von Verbraucherrecht24 eingesetzten Fachanwaltskanzlei:

Unsere Kanzlei hat es in vielen Jahren praktisch noch nicht erlebt, dass die Audi Bank einen erklärten Widerruf im außergerichtlichen Bereich anerkennt.

Dies zeigt deutlich, welch enorme Sprengkraft das sensationelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 09.09.2021 hat, welches praktisch alle Autofinanzierungsverträge betrifft, die etwa in den letzten 10 Jahren abgeschlossen wurden.

Wir können allen Betroffenen Autofahrern, die eine auch nur teilweise Autofinanzierung vorgenommen haben, nur empfehlen, die Gunst der Stunde zu nutzen und einen möglichen Widerruf des Darlehensvertrages überprüfen zu lassen.

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Noch nie standen die Chancen auf Schadensersatz so gut wie heute!

Die Verbraucherrecht24 steht hier jederzeit und gerne für eine kostenfreie Prüfung möglicher Ansprüche zur Verfügung. Nutzen Sie dabei gerne den Link auf unsere eigens hierfür eingerichtete Seite!

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