Das Landgericht Nürnberg-Fürth urteilt zugunsten geschädigter Fahrzeugbesitzer im Abgasskandal
Fahrzeugbesitzer im Abgasskandal – In der öffentlichen Meinung haben sich viele Menschen längst ein Urteil über die in den Abgasskandal verwickelten Fahrzeughersteller gemacht.
Bis heute beschäftigt die Manipulation der Motorsteuerungssoftware auch die deutschen Gerichte.
Am 19. April 2022 ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein neues Urteil in dieser Sache ergangen.
Geklagt hatte eine zivile Klägerin, die einen Neuwagen mit manipulierter Software erworben hat und sich dadurch vorsätzlich getäuscht sah.
Als Beklagter musste sich die Volkswagen AG vor dem Landgericht verantworten.
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung, die Anfang April stattgefunden hat, wurde beiden Parteien die Gelegenheit gegeben, sich zu dem Sachverhalt bzw. den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
Nach der Prüfung der Beweise und auf Basis der Schilderungen kamen die Richter zum Urteil, dass der Klägerin in dieser Sache Unrecht widerfahren ist.
Die Richter sehen den Tatbestand der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung als erwiesen an
Neben der Verurteilung der Volkswagen AG ist es für Fahrzeugbesitzer, die sich in einer ähnlichen Situation befinden als die Klägerin, ebenfalls wichtig, die Begründung des Urteils zu studieren. Aus dieser Begründung war hervorgegangen, dass die Richter eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung der Klägerin als Käuferin des Fahrzeugs erkannt haben.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth unterstützt damit die Ansicht, dass die Manipulation der erzeugten Abgase eine massive Täuschung der Käufer darstellt. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Art von Manipulation während der Fahrt nicht zu bemerken ist.
Die Käuferin hätte somit bei Vertragsabschluss gegen besseres Wissen der Volkswagen AG nicht über alle erforderlichen Fakten zu dem Fahrzeug Kenntnis besessen.
Das Urteil verpflichtet die Volkswagen AG zur Rücknahme des Fahrzeugs
Verurteilt wurde die Volkswagen AG zur Rücknahme des betreffenden Fahrzeugs. Zudem ist der Klägerin ein Betrag von 20.094,42 Euro auszuzahlen. Dieser Betrag wird zudem zu 5 % verzinst. Der beklagte Automobilhersteller muss zudem 86 % der Prozesskosten tragen.
Dieses Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth besitzt somit eine Signalwirkung für alle übrigen geschädigten Fahrzeugführer, das eigene Recht, falls nötig auch gerichtlich geltend zu machen.
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