Facebook Datenskandal Verantwortung

14 Dezember 2022

Facebook Datenskandal Verantwortung

Teilen auf:

Entlassen Sie Facebook nicht aus der Verantwortung für den Datenskandal

Facebook Datenskandal Verantwortung – Facebook gehört zu den Social-Media-Plattformen, die jährlich ein Vermögen durch Werbung einnehmen.

Während sichergestellt wird, dass die Werbeanzeigen in der gewünschten Qualität auf der Plattform erscheinen, ist die Sicherheit der Nutzerdaten in der Vergangenheit nicht immer mit der gleichen Sorgfalt behandelt worden.

Im Jahr 2019 erhielten Hacker Zugriff auf über 500 Millionen Daten.

In Deutschland wird mit einer Anzahl von 6 Millionen Nutzerdaten gerechnet, auf die freier Zugang bestanden hat.

Das vorhandene Datenleck ist für ein Unternehmen in der Größe von Facebook auch aufgrund des finanziellen Hintergrunds als nicht akzeptabel zu bezeichnen.

Aus diesem Grund ist es wichtig auch rechtlich ein Zeichen gegen diese Form der Fahrlässigkeit zu setzen.

Gestohlene Daten können auf Jahre hinaus Auswirkungen besitzen

Was einmal im Internet vorhanden ist, entwickelt ein Eigenleben.

Das gilt auch für Datensätze.

Sind diese Daten in die falschen Hände geraten, lässt sich kaum nachvollziehen, wer mit diesen Daten inzwischen in Kontakt gekommen ist.

Fakt ist jedoch, dass die meisten Käufer dieser Daten damit unlautere Absichten verbinden.

Dazu gehören zum Beispiel das Versenden von Phishing Mails an die in den Daten vorhandene E-Mail-Adresse oder das Scraping, welches die Ansammlung weiterer Daten zur Folge hat.

Dieser eine Fehler von Facebook hat somit Auswirkungen, die für die Betroffenen auch noch Jahre später negative Folgen mit sich bringen können.

Unsere Kanzlei erstreitet Ihnen ein Schmerzensgeld – Facebook Datenskandal Verantwortung

Facebook sowie der Mutterkonzern Meta hängen das Datenleck nicht an die große Glocke. Es ist daher davon auszugehen, dass nicht alle Betroffenen schon vom Facebook-Datenskandal gehört haben.

Diese Schweigsamkeit legt darauf an, möglichst wenige Gerichtsurteile zu erhalten, bevor die Verjährungsfrist abgelaufen ist.

Haben Sie erst kürzlich von dem Datenleck erfahren, ist es deshalb sehr wichtig zeitnah zu handeln und zu überprüfen, ob die eigenen Daten betroffen sind. In diesem Fall setzt sich unsere Kanzlei für Sie ein, sodass Sie für die öffentlich gewordenen Daten ein angemessenes Schmerzensgeld erhalten.

Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren lassen unter Telefon ☎️ 0211-8680 8699
Oder senden Sie uns eine eMail an Kontakt Verbraucherrecht24

Wir bleiben am Ball für Sie. Verbraucherrecht24.

Foto: ©gpointstudio/adobe.com

Jetzt schnell Ihren Anspruch prüfen lassen:

Kostenlos. Unverbindlich.