Startseite » Verbraucherrechte Magazin » Facebook Datenskandal Millionen Konten betroffen

Facebook Datenskandal Millionen Konten betroffen

10 Dezember 2022

Facebook Datenskandal Millionen Konten betroffen

Teilen auf:

In Deutschland sind 6 Millionen Konten vom Facebook Datenskandal betroffen

Facebook Datenskandal Millionen Konten betroffen – 6 Millionen Nutzerdaten wie Telefonnummern, Adressen und E-Mail-Adressen kursieren nach dem Datenleck von Facebook im Jahr 2019 durch das Netz.

Diese Daten betreffen alleine den Anteil der deutschen Nutzer.

Weltweit ist davon auszugehen, dass die virtuellen Datendiebe bis zu 500 Millionen Daten in ihren Besitz bringen konnten.

Das Problem daran ist der Weiterverkauf dieser Daten. Elektronische Daten werden über das Internet mittlerweile wie eine Währung gehandelt, die den Datenhändlern Millionenbeträge einbringen kann.

Sind diese Daten einmal in die Hände von Phishing-Betrüger gelangt, dauert es meist nicht lange bis sich auch das digitale Postfach mit SPAM füllt.

Datendiebstahl ist kein Bagatelldelikt

Was kann ein Dieb schon mit einer Adresse oder der E-Mail eines Facebook-Kontos anfangen? Nicht jeder Mensch erkennt auf den ersten Blick, worin das Risiko dieser massenhaften Datendiebstähle liegt.

Kombiniert mit anderen Daten, die dem Internet zu entnehmen sind, lässt sich ein Datendiebstahl von Betrug bis zum Identitätsdiebstahl in eine Vielzahl von Delikten auffächern.

Deutsche Facebook Nutzer sollten daher ein hohes Eigeninteresse daran haben, herauszufinden, inwieweit auch die eigenen Daten in den Pool aus gestohlenen Datensätze gelangt sind.

Ist diese Information bekannt, gilt es weitere Schritte abzuwägen, die dazu führen, Facebook zu symbolisieren, dass ein Datendiebstahl in einem solchen Umfang von den Nutzern nicht stillschweigend akzeptiert wird.

Deutsche Gerichte verhängen Schmerzensgeld für gestohlene Daten – Facebook Datenskandal Millionen Konten betroffen

Für die Zahlung von Schadenersatz muss in der Regel zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass ein materieller Schaden entstanden ist. Im Rahmen eines Datendiebstahls ist es nicht immer möglich, lückenlos nachzuweisen, was mit diesen Daten passiert ist. Gleichzeitig kann das Wissen über einen solchen Diebstahl bei den Betroffenen wiederum Sorgen und Unwohlsein auslösen.

In diesem Rahmen erfüllen sich somit die Anforderungen für die Zahlung eines Schmerzensgeldes. Unsere Kanzlei setzt im Fall des Datenskandals Forderungen bis zu 5000 Euro durch. Zählen Sie zu den Betroffenen, sollten Sie sich daher überlegen, ob Sie auch den Rechtsweg einschlagen möchten.

Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren lassen unter Telefon ☎️ 0211-8680 8699
Oder senden Sie uns eine eMail an Kontakt Verbraucherrecht24

Wir bleiben am Ball für Sie. Verbraucherrecht24.

Foto: ©goodluz/adobe.com

Jetzt schnell Ihren Anspruch prüfen lassen:

Kostenlos. Unverbindlich.