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Europäische Gerichtshof zu Kfz-Finanzierungen

15 September 2022

Europäische Gerichtshof zu Kfz-Finanzierungen

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Der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich erneut mit Kfz-Finanzierungen

Europäische Gerichtshof zu Kfz-Finanzierungen – Die Verträge zur Finanzierung von Fahrzeugen waren in den vergangenen Jahren wiederholt in Gerichtsverfahren involviert.

Der letzte Urteilsspruch in dieser Sache ist vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ergangen.

Angeklagt waren die Skoda Bank, BMW Bank und VW Bank.

Fahrzeughersteller sind schon vor Jahrzehnten dazu übergegangen, Finanzierung über die eigenen Kreditinstitute abzuwickeln, um bei Zahlungsschwierigkeiten schneller rechtliche Mittel wie die Herausgabe des Fahrzeugs ergreifen zu können.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die angebotenen Verträge für Kfz-Finanzierungen nicht in allen Punkten den rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union entsprechen würden.

Wie in vergleichbaren Fällen sollen die bemängelten Klauseln wieder zulasten der Verbraucher gehen.

Die Widerrufsbelehrungen waren diesmal nicht der Grund der Klage

In der Vergangenheit haben Widerrufsbelehrungen, die nicht exakt genug verfasst wurden, zu einem sogenannten unendlichen Widerspruchsrecht der Vertragsnehmer geführt.

Als Gegenstand der aktuellen Verhandlungen dienten dagegen, die in den Verträgen genannten Verzugszinsen.

Die Richter des EuGH gelangten zu der Auffassung, dass die Standardformulierung von “5 % über dem jeweiligen Basiszins” die Kunden mit mehr Fragen als Antworten zurücklassen würde.

Genannt werden weder Beispiele noch andere Methoden, die den Käufern verdeutlichen würden, welche Aufschläge drohen, sobald die Zahlungen nicht pünktlich zu den genannten Terminen erfolgen.

Die Richter sahen zudem weiteres rechtliches Konfliktpotenzial in der Formulierung der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.

Die hierfür entstehende Summe sei für die Vertragspartner einer Kfz-Finanzierung ebenfalls nur sehr umständlich zu erkennen.

Das neue Urteil gibt ebenfalls Grund zum Widerruf – Europäische Gerichtshof zu Kfz-Finanzierungen

Ein in Teilen ungültiger Vertrag muss eigentlich neu formuliert und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Es gibt jedoch keinen rechtlichen Zwang, der Kreditnehmer verpflichtet, einen rechtsgültigen Vertrag zu unterzeichnen.

Wer mit der Finanzierung im Allgemeinen oder dem Fahrzeug im Speziellen unzufrieden ist, kann somit auch in diesen Fällen von einem verlängerten Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Fahrzeuge sind in einem solchen Fall natürlich zurückzugeben.

Zudem kann der Verkäufer eine Pauschale für den Wertverlust durch die Nutzung berechnen und von den Kosten abziehen.

Wir geben Ihnen gerne eine rechtliche Einschätzung, welche Vor- und Nachteile mit dieser Option verbunden wären.

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Foto: ©Syda Productions/adobe.com

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