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Erfolg Widerruf Skandia Lebensversicherung

11 März 2022

Erfolg Widerruf Skandia Lebensversicherung

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Verbraucherrecht24 erstreitet 33% Mehrwert gegen Skandia Lebensversicherung

Erneuter Erfolg beim Widerspruch einer Skandia Lebensversicherung

Erfolg Widerruf Skandia Lebensversicherung – Weiterhin gute Nachrichten für Lebensversicherungskunden der Skandia Lebensversicherung AG: In einem Widerspruchsverfahren, eines Skandia Fondspolice aus dem Jahr 2004 betreffend, hat Verbraucherrecht24 für einen Mandanten im Widerspruchsverfahren einen gut 33 %igen Mehrwert im Vergleich zum aktuellen Rückkaufswert erzielt.

Der betroffene Kunde hatte im Dezember 2004 eine Skandia Fondspolice gezeichnet.

Nach Prüfung durch Verbraucherrecht24 ist dann im April 2021 ein entsprechend begründeter Widerspruch aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrung erklärt worden.

Die Skandia Lebensversicherung AG hat sich dann gut zwei (!) Wochen später bereit erklärt, den Widerspruch zu akzeptieren und einen Erstattungsbetrag von über 44.000,00 € auszubezahlen.

Dieser Erstattungsbetrag lag gut 33 % über dem letzten Rückkaufswert.

Wieder einmal ein schöner Erfolg für Skandia-Kunden!

Kommentar von der von Verbraucherrecht24 eingesetzten Fachanwaltskanzlei:

So langsam entwickelt sich die Skandia-Lebensversicherung AG zu unseren „Lieblingsgegnern“: Wieder einmal konnte unsere Kanzlei einen sehr erfreulichen Erfolg erzielen in einem Widerspruchsverfahren. Die Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrung konnte auch fast 17 Jahre nach Vertragsschluss (!) noch geltend gemacht werden.

Gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt eine sogenannte Verwirkung von Ansprüchen nur bei außergewöhnlichen bzw. besonders gravierenden Umständen vor, die aber bei einem „normalen Vertragsverlauf“ regelmäßig nicht gegeben sind.

Aus diesem Grund hat sich die Skandia mit unserer Kanzlei soweit auch außergerichtlich geeinigt bzw. den Widerspruch anerkannt, da das Risiko, in einem gerichtlichen Verfahren zu unterliegen, offensichtlich von der Skandia als zu hoch eingeschätzt worden war.

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Es zeigt sich, dass die Vielzahl der von Verbraucherrecht24 bearbeiteten Mandate, auch und gerade was die Skandia betrifft, oftmals zu sehr erfreulichen Ergebnissen führt.

Wir können daher alle Skandia-Kunden, egal ob der Vertrag bereits ausbezahlt wurde oder noch läuft, nur dazu ermuntern:

Lassen Sie Ihren Vertrag auf eine Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrung hin überprüfen, sofern der Vertrag im Zeitraum vom 29.07.1994 bis 31.12.2007 abgeschlossen wurde! Verbraucherrecht24 bietet stets eine kostenfreie Vorprüfung möglicher Ansprüche an.

Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren lassen unter Telefon ☎️ 0211-8680 8699
Oder senden Sie uns eine eMail an Kontakt Verbraucherrecht24

Wir bleiben am Ball für Sie. Verbraucherrecht24.

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