Landgericht Köln spricht Urteil gegen FCA Italy im Abgasskandal Wohnmobil
Abgasskandal Wohnmobil – Die Urlaubszeit wird auch in diesem Jahr Eigentümer eines vom Abgasskandal betroffenen Wohnmobils wieder ein Stück ratlos zurücklassen.
Ist die Unsicherheit zu groß, wo und wann diese Fahrzeuge noch im Straßenverkehr in Deutschland und anderen Ländern bewegt werden dürfen, reift in vielen Menschen der Schluss, sich juristisch gegen die illegalen Abschalteinrichtungen in den Wohnmobilen zur Wehr zu setzen.
Eine Klage, die vor dem Landgericht in Köln verhandelt wurde, hat am 22. Juni 2022 zu einem Urteilsspruch geführt.
Im Rahmen des Urteils wurde das Unternehmen FCA Italy dazu verurteilt, Schadensersatz zu leisten.
Zusätzlich wird der Hersteller dazu verpflichtet, das Fahrzeug zurückzunehmen.
Den Forderungen des Klägers wurde somit in zahlreichen Punkten stattgegeben.
In einem Gutachten wurden die illegalen Bauteile festgehalten
Das Wohnmobil des Typs Lido 535 SP soll laut eines offiziellen Gutachtens in Bezug auf die Abgasreinigung gleich mehrere Mängel besessen haben. Festgestellt wurde unter anderen eine automatische Abschaltung der Abgasreinigung nach 22 Minuten.
Dieser Wert unterstreicht den Vorsatz des Einbaus, da die offiziellen Tests bereits nach 21 Minuten zu einem Ende kommen. Zusätzlich wurde bei diesem Wohnmobil auch ein Thermofenster gefunden.
Hierbei erhärtet sich der Verdacht, dass die Thermofenster nicht nur einzig der Sicherheit des Motors dienen, sondern die Abschaltung schon in einem Bereich veranlassen, welcher keinen klar erkennbaren Zusammenhang mit einem potenziellen Motorschaden erkennen lässt.
Der Darstellung von FCA Italy wurde keinen Glauben geschenkt – Abgasskandal Wohnmobil
Das angeklagte Unternehmen FCA Italy wehrte sich bis zuletzt gegen den Vorwurf, illegale Abschalteinrichtungen oder Thermofenster in den produzierten Fahrzeugen verwendet zu haben. Die italienischen Behörden würden im Vergleich zum deutschen Kraftfahrt-Bundesamt in den bemängelten Bauteilen keinerlei Probleme erkennen.
Mit dieser Darstellungen scheiterte das Unternehmen jedoch vor den Kölner Richtern. Die Geheimhaltung dieser Vorrichtungen lassen keinen anderen Schluss als eine bewusste Täuschung der Behörden und der späteren Käufer zu.
Die Chancen, seine Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, sind somit nicht nur von Musterfeststellungsklagen mit dutzenden von Klägern abhängig.
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