Abgasskandal Umweltplakette

29 Mai 2022

Abgasskandal Umweltplakette

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Abgasskandal Umweltplakette

Der Abgasskandal bringt auch für die Umweltplakette negative Auswirkungen mit sich

Abgasskandal Umweltplakette – In zahlreichen Großstädten und Ballungsgebieten wurden in den vergangenen Jahren Umweltzonen eingerichtet.

Fahrzeuge, die sich in diesen Zonen aufhalten möchten, müssen die entsprechende Umweltplakette besitzen.

An diesem Punkt hat sich in den vergangenen Jahren auch ein Konflikt in Hinblick auf den fortlaufenden Abgasskandal entwickelt.

Die manipulierte Software der Motoren sorgt dafür, dass die Fahrzeuge nach einem gewissen Zeitraum mehr Abgase erzeugen als eigentlich rechtlich gestattet ist.

Das Ziel der Umweltzonen ist es, die Feinstaubbelastung und Emissionen in den geschützten Umweltzonen zu reduzieren und dadurch Anwohner und die Natur zu schützen.

In diesem Konflikt ziehen zunächst die Eigentümer der Fahrzeuge den Kürzeren, wenn durch die Aufdeckung neuer Manipulationen der Entzug der Umweltplakette droht.

Ausnahmeregelungen fallen regional verschieden aus

Abgasskandal Umweltplakette

Abgasskandal Umweltplakette

In der ersten Zeit nach der Einführung der Umweltzonen galten in ganz Deutschland großzügige Ausnahmeregelungen. Von diesen Ausnahmen profitierten zum damaligen Zeitpunkt zum Beispiel Anwohner von Zonen, die nur für grüne Plaketten geeignet waren. Inzwischen fallen die Ausnahmeregelungen regionale unterschiedlich aus. Bewohner der eingerichteten Umweltzonen weisen jedoch nicht automatisch einen Sonderstatus auf.

Ein Auto zu besitzen, dessen Dieselmotor in den Abgasskandal verwickelt ist, entbindet ebenfalls nicht von der Pflicht, die geltenden Regeln einzuhalten. Kündigen die Behörden den Entzug der bisherigen Umweltplakette an, ist es oftmals ratsamer gegen den Hersteller der Fahrzeuge und Motoren vorzugehen, als sich gegen diese Entscheidung rechtlich zur Wehr zu setzen.

Käufern steht eine Entschädigung zu

Wären die Hersteller vorab ehrlich gewesen und hätten die Manipulationen direkt erwähnt, ist anzunehmen, dass sich die Käufer wahrscheinlich anderen Modellen oder Marken zugewendet hätten. In diesem Zusammenhang hat somit eine aktive und vorsätzliche Täuschung stattgefunden. Dieser Sichtweise haben inzwischen mehrere deutsche Gerichte durch rechtskräftige Urteile zugestimmt.

Das Recht steht daher auf der Seite der Verbraucher. Seine eigenen Rechte geltend zu machen, ist dementsprechend mit einem geringen Risiko verbunden.

Das sollte den Eigentümern der Fahrzeuge Anlass genug sein, den vorhandenen Schaden und Wertverlust nicht länger aus sich sitzen zu lassen.

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